Nationale Menschenrechtsinstitutionen als unabhängige satzungsmäßige Einrichtungen spielen weiterhin eine Schlüsselrolle beim Schutz und der Förderung der Menschenrechte. Sie werden von Fachkollegen geprüft, bewertet und akkreditiert, um ihre Unabhängigkeit, Wirksamkeit, Ressourcen, Vielfalt und Verantwortlichkeit zu überprüfen. Die Akkreditierung verbessert ihre Glaubwürdigkeit weltweit und gewährt ihnen bestimmte Rechte im Rahmen des internationalen Systems zum Schutz der Menschenrechte.
In der Aktualisierung 2025 der FRA zur Akkreditierung und den Mandaten der NMRI werden mehrere Entwicklungen hervorgehoben:
- Akkreditierung - Seit der Aktualisierung 2024 haben 18 nationale Menschenrechtsinstitutionen eine Akkreditierung oder erneute Akkreditierung beantragt. Zurzeit gibt es fünf nicht akkreditierte Institutionen. Diese befinden sich in der Tschechischen Republik, Italien, Malta und zwei in Rumänien.
- Mandate - Gemäß dem KI-Gesetz der EU sind die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, Stellen zu ermitteln, die die Verpflichtungen aus dem Gesetz über digitale Dienste in jedem Mitgliedstaat überwachen. Aus der Aktualisierung geht hervor, dass 12 NMRI nun auch KI-Aufsichtsgremien sind. Darüber hinaus haben sich die Mandate anderer NMRI geändert und umfassen nun Bereiche wie Kinderrechte, Freizügigkeit oder Informationsfreiheit.
- Anwendung der EU-Grundrechtecharta - Im Jahr 2024 haben nur drei NMRI die EU-Charta, die Charta der Grundrechte der EU, zu deren Einhaltung die Mitgliedstaaten verpflichtet sind, wenn sie im Rahmen des EU-Rechts handeln, nicht angewendet. Andere nutzen sie für Aktivitäten im Bereich allgemeine und berufliche Bildung und Sensibilisierung. Fünf haben die EU-Charta in Gerichtsverfahren verwendet.
- Überwachung von EU-Mitteln - Die Zahl der an der Überwachung der Verwendung von EU-Mitteln beteiligten nationalen NMRI ist seit der letzten Aktualisierung gleich geblieben.
- Nationale Rechtsvorschriften - Die meisten NMRI sind an der Beratung zur nationalen Gesetzgebung beteiligt. Dies kann in verschiedenen Phasen vor oder nach dem Inkrafttreten von Gesetzen geschehen. 16 NMRI sind an Folgenabschätzungen und an der Überwachung der Auswirkungen verabschiedeter Gesetze beteiligt.
Die Aktualisierung enthält Informationen über nationale Menschenrechtsinstitutionen in den 27 EU-Ländern sowie in Albanien, Nordmazedonien und Serbien und deckt den Zeitraum bis Ende 2024 ab. Sie baut auf dem Bericht der FRA aus dem Jahr 2020 Strong and effective national human rights institutions (Starke und wirksame nationale Menschenrechtsinstitutionen) auf.
Die Aktualisierung ist Teil der Folgemaßnahmen des FRA-Projekts „Supporting NHRIs in monitoring fundamental rights and the fundamental rights aspects of the rule of law“ (Unterstützung von NMRI bei der Überwachung der Grundrechte und der Grundrechtsaspekte der Rechtsstaatlichkeit), das durch den Finanzierungsmechanismus des EWR und Norwegens finanziert wird.