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Grundrechtsgarantien sind laut FRA für die reibungslose Einführung des EU-Einreise-/Ausreisesystems von entscheidender Bedeutung

Airport immigration and Passport Control Sign
©Savvapanf Photo / adobestock, 2025
Um die rechtmäßige und wirksame Anwendung des neuen EU-Einreise-/Ausreisesystems (EES) für die Registrierung von Drittstaatsangehörigen an den Außengrenzen zu fördern, müssen die nationalen Behörden wirksame Datenschutzgarantien einführen, Drittstaatsangehörigen genaue und zugängliche Informationen zur Verfügung stellen und die Betroffenen mit Würde und Respekt behandeln. Die neuesten Leitlinien der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) sollen die Behörden dabei unterstützen, das EES unter uneingeschränkter Achtung der Grundrechte umzusetzen.

Die schrittweise Einführung des EES beginnt am 12. Oktober. Die FRA hat Leitlinien veröffentlicht, um die Mitgliedstaaten dabei zu unterstützen, das neue EES unter uneingeschränkter Achtung der Grundrechte umzusetzen und anzuwenden:

In den Leitlinien werden Risiken, die sich auf die Grundrechte von Drittstaatsangehörigen an den Grenzen auswirken können, aufgezeigt und Maßnahmen zur Risikominderung vorgestellt:

  • Recht auf Information: Drittstaatsangehörige müssen über das EES sowie über ihre Rechte und Pflichten informiert werden. Die nationalen Behörden sollten Informationsstellen einrichten, mehrsprachige Unterstützung anbieten und die EES-Informationskampagne fördern.
  • Menschenwürdige Behandlung an den Grenzen: Um eine menschenwürdige Behandlung an den Grenzen zu gewährleisten, insbesondere bei langen Verzögerungen, sollten die Behörden ein wirksames Warteschlangenmanagement einrichten, angemessene Unterkünfte sowie Wasser- und Sanitäreinrichtungen bereitstellen und Notfallprotokolle erstellen.
  • Datenschutz: Im EES werden sensible personenbezogene und biometrische Daten verarbeitet. Dies erfordert eine solide Aufsicht, und für die Reisenden müssen wirksame Möglichkeiten geschaffen werden, damit sie auf ihre eigenen Daten zugreifen und diese berichtigen können. Die Behörden sollten Datenschutz-Folgenabschätzungen durchführen und Beamte in Fragen der Vertraulichkeit, des Datenschutzes und der Berichtigung von Daten schulen.
  • Verarbeitung biometrischer Daten: Biometrische Daten müssen auf rechtmäßige Weise erhoben und verarbeitet werden, wobei kulturelle und individuelle Aspekte zu berücksichtigen sind. Die Beamten sollten darin geschult werden, Daten auf menschenwürdige und nichtdiskriminierende Weise zu erfassen. Die Behörden müssen eine hochwertige IT-Infrastruktur einrichten und die strengen EU-Datensicherheitsstandards einhalten.
  • Unterstützung von Menschen mit besonderen Bedürfnissen: Die Behörden sollten Reisenden mit besonderen Bedürfnissen, darunter Kindern, Familien, älteren Menschen und Menschen mit Behinderungen maßgeschneiderte Unterstützung bieten. Zudem sollten sie barrierefreie Einrichtungen für die Wartezeit und Selbstbedienungseinrichtungen schaffen, die den Bedürfnissen dieser Reisenden gerecht werden.
  • Einhaltung der Grundrechte: Unrichtige oder unvollständige Daten können zu Strafverfolgungsmaßnahmen führen, die die Rechte der Menschen beeinträchtigen. Die Behörden sollten Systeme zur Berichtigung oder Löschung von Daten einrichten und das Personal im respektvollen Umgang mit Aufenthaltsüberziehern und Asylsuchenden schulen.
  • Schulung in Grundrechtsfragen: Das Personal an den Grenzen muss regelmäßige Schulungen in Grundrechtsfragen, einschließlich Datenschutz sowie kinder- und geschlechtersensible Konzepte für die Erfassung biometrischer Daten, erhalten. Zudem sollten dem Personal Leitlinien für den würdevollen und respektvollen Umgang mit Menschen an die Hand gegeben werden, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf schutzbedürftige Gruppen zu legen ist.

Mit dem Einreise-/Ausreisesystem (EES) wird für Kurzaufenthalte von Drittstaatsangehörigen das Abstempeln von Reisepässen durch eine automatisierte Datenerfassung und -überprüfung ersetzt. Das System wird am 12. Oktober 2025 in Betrieb genommen, wobei die Datenerfassung an den Außengrenzen schrittweise eingeführt und bis zum 10. April 2026 vollständig umgesetzt wird. Weitere Informationen finden Sie in der EES-Informationskampagne.

Die FRA unterstützt die EU und ihre Mitgliedstaaten dabei, sicherzustellen, dass bei der Konzeption und Nutzung von IT-Großsystemen die Grundrechte gewahrt bleiben. Die Agentur betreibt auch eine Informationsplattform zu Grundrechten und IT-Systemen der EU und beteiligt sich an Schulungen.