Während sich die EU auf die Richtlinie über Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeit vorbereitet, werden in dem Fokuspapier der FRA „A human rights approach to due diligence: considerations on key principles“ (Ein Menschenrechtsansatz in Bezug auf die Sorgfaltspflicht: Überlegungen zu den wichtigsten Grundsätzen) die wichtigsten Elemente eines menschenrechtsbasierten Ansatzes untersucht und die Defizite und Chancen bei den derzeitigen Verfahren zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten hervorgehoben.
Die FRA befürwortet darin einen proaktiven, risikobasierten Ansatz und unterstreicht die Notwendigkeit einer kontinuierlichen Überwachung, einer sinnvollen Einbindung der Interessengruppen und harmonisierter Rechtsnormen.
Im Folgenden einige der wichtigen Erkenntnisse:
- Risikobasierte und proaktive Sorgfaltspflicht: Unternehmen sollten alle tatsächlichen und potenziellen Auswirkungen ihrer Tätigkeiten auf die Menschenrechte proaktiv ermitteln und angehen.
- Umfassende Bewertung: Bewertungen der Erfüllung der Sorgfaltspflichten im Bereich der Menschenrechte sollten sich nicht auf direkte Geschäftspartner beschränken, da dies die Sorgfaltspflicht untergräbt und die Gefahr birgt, dass schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen unberücksichtigt bleiben. Die Bewertung muss auch Akteure weiter unten in der Lieferkette einschließen.
- Kontinuierliche Überwachung: Unternehmen müssen ihre Prozesse regelmäßig überprüfen und anpassen, um negative Auswirkungen auf die Menschenrechte frühzeitig zu erkennen und ihnen entgegenzuwirken.
- Einbindung von Interessenträgern: Eine sinnvolle Einbeziehung von Bürgerinnen und Bürgern sowie von Organisationen der Zivilgesellschaft ist für die Ermittlung von Risiken, die Entwicklung gezielter Lösungen und den Aufbau von Vertrauen von entscheidender Bedeutung.
- Eindeutige Standards: Es sind EU-weit harmonisierte Vorschriften im Bereich der zivilrechtlichen Haftung erforderlich, um Rechtssicherheit und einen gleichberechtigten Zugang zur Justiz für alle zu gewährleisten.
- Ermächtigte Aufsichtsbehörden: Aufsichtsbehörden sollten in der Lage sein, Untersuchungen durchzuführen, Informationen anzufordern, Inspektionen durchzuführen, Abhilfemaßnahmen anzuordnen und Sanktionen zu verhängen, die wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sind.
- Angleichung an internationale Standards: Neue und künftige Gesetze sollten mit etablierten internationalen Standards in Einklang stehen, um Politikkohärenz zu fördern und die höchsten Standards beim Schutz der Menschenrechte aufrechtzuerhalten.
Vor dem Hintergrund der anhaltenden Debatte über die Nachhaltigkeit von Unternehmen dient dieses Papier als Informationsquelle für politische Entscheidungsträger, die sich für den Schutz der Grundrechte und die Förderung von verantwortungsbewusstem unternehmerischen Handeln einsetzen.
Die Empfehlungen enthalten einige wichtige Elemente für die Ausarbeitung und Durchsetzung von Rechtsvorschriften zur Sorgfaltspflicht im Bereich Menschenrechte und Umwelt, die schutzbedürftige Menschen und Gemeinschaften schützen, aber dennoch für Unternehmen praktikabel und relevant bleiben.