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Was bedeutet der Beitritt der EU zur Europäischen Menschenrechtskonvention in Theorie und Praxis?

Wooden gavel on european union flag
yavdat /Adobestock.com, 2025
Die Europäische Union (EU) ist gesetzlich verpflichtet, der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) beizutreten. Mit dem Beitritt der EU soll der Schutz der Menschenrechte in Europa weiter gestärkt werden. In einem Frage-und-Antwort-Vermerk skizziert die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) einige der wichtigsten rechtlichen und operativen Auswirkungen des Beitritts. Es wird aufgezeigt, wie das EU-Recht mit der EMRK interagiert, und es werden die Verbindungen zwischen der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) untersucht.

Der Vermerk über den Beitritt der EU zur Europäischen Menschenrechtskonvention: Fragen und Antworten zu den rechtlichen und operativen Auswirkungen legt einige der wichtigsten Änderungen dar, die den rechtlichen Schutz der Menschenrechte in Europa stärken sollen. Er hebt hervor, dass der Beitritt der EU:

  • die EU an die EMRK binden und sie der Aufsicht des EGMR unterstellen werde;
  • die Kohärenz zwischen dem durch die EMRK gewährten rechtlichen Schutz und der EU-Grundrechtecharta – den beiden wichtigsten Rechtsinstrumenten zum Schutz der Menschenrechte in Europa – stärken werde.

Die Fragen und Antworten der FRA basieren auf einer Zusammenstellung amtlicher Veröffentlichungen des Europarats und der EU sowie ausgewählter Rechtsprechung des EGMR und des EuGH. Ziel ist es, Rechtspraktiker zu unterstützen.

Die EMRK ist ein internationaler Vertrag, der 1952 vom Europarat ins Leben gerufen wurde, um Menschenrechte und Grundfreiheiten zu schützen. Alle 46 Mitgliedstaaten des Europarats, einschließlich der 27 EU-Länder, sind dem Vertrag beigetreten. Die EU ist noch nicht beigetreten, aber sie ist rechtlich dazu verpflichtet, und der Beitrittsprozess ist im Gange. Der endgültige Entwurf des Beitrittsabkommens wurde im März 2023 vorläufig genehmigt. Die Europäische Kommission ersuchte den EuGH im November 2025 um eine Stellungnahme; dies ist der letzte Schritt, bevor mit der Ratifizierung begonnen werden kann.