Press Release

FRA: Flüchtlingstragödien sind eine von vielen Herausforderungen für die Grundrechte, die bewältigt werden müssen

2014 starben so viele MigrantInnen wie nie beim Versuch, das Mittelmeer zu überqueren, um nach Europa zu gelangen. Die EU-Mitgliedstaaten sollten daher erwägen, als Alternative zur riskanten unerlaubten Einreise legale Einreisemöglichkeiten für Menschen zu schaffen, die internationalen Schutz benötigen. Dies ist eine der Schlussfolgerungen des diesjährigen Jahresberichts der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA), der aufzeigt, wie sich zahlreiche Bereiche in der EU im Jahr 2014 entwickelten.

Der Bericht: Fundamental rights: challenges and achievements in 2014 - Annual report (Grundrechte: Herausforderungen und Erfolge 2014) >>
 

Wie der jüngste Jahresbericht der FRA belegt, gab es auch 2014 weiterhin eine Reihe von Herausforderungen für die Grundrechte. Es waren aber auch Fortschritte zu verzeichnen“, so der Interimsdirektor der FRA, Constantinos Manolopoulos. „Die Erkenntnisse und Schlussfolgerungen des Berichts bieten politischen EntscheidungsträgerInnen in der EU eine Richtschnur, um die Grundrechte durch ihre Tätigkeiten stärker zu fördern und zu schützen. Sie können als Grundlage dienen, um durch Politik und Gesetzgebung die Grundrechte für alle Menschen in der EU besser in die Praxis umzusetzen.

Wie seine Vorgänger beleuchtet auch der FRA-Jahresbericht 2014 die Herausforderungen und Erfolge in vielen Bereichen der Grundrechte in der EU. Beispiele: 

  • Die Notlage der MigrantInnen verschärfte sich weiter. Im Mittelmeer starben so viele Flüchtlinge wie nie zuvor, die Zahl der aus Seenot geretteten oder auf See festgenommenen Personen vervierfachte sich, die Verfahren an den Grenzen einiger Mitgliedstaaten verschlechterten sich für MigrantInnen, und der öffentliche Diskurs zum Thema Integration von Migranten stellt weiterhin eine Herausforderung dar. Andererseits wurden 2014 neue EU-Mittel bereitgestellt, um die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der EU-Gesetzgebung zu Migration und Asyl zu unterstützen, die Solidarität unter den Mitgliedstaaten zu verbessern und die grenzüberschreitende Kriminalität zu bekämpfen. Die derzeitige Migrationssituation in der EU zeigt jedoch, dass eine umfassende EU-Strategie notwendig ist, die alle Aspekte der Migration, von der Ursache bis zu den Folgen, berücksichtigt. Die jüngste Europäische Agenda für Migration ist ein wichtiger Schritt in diese Richtung. 
  • Bei der Meldung und Erfassung von Hasskriminalität bestehen weiterhin Probleme. Die Ergebnisse der umfangreichen Erhebung der FRA zu Gewalt gegen Frauen belegen das weitverbreitete Ausmaß der Gewalt, die Frauen in der EU zu Hause, am Arbeitsplatz, in der Öffentlichkeit und im Internet erfahren. Wie bereits bei früheren Erhebungen der FRA, etwa zu Antisemitismus und zur Diskriminierung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender-Personen, zeigten sich auch hier ein allgemeines Gefühl der Angst und hohe Dunkelziffern, weil Opfer die Straftaten nicht melden. Einige Mitgliedstaaten haben jedoch Schritte für einen besseren Schutz der Opfer von Straftaten eingeleitet und ihre Gesetzgebung und politischen Maßnahmen überprüft, da die Frist für die Umsetzung der EU-Opferschutzrichtlinie bis November 2015 näher rückt. Wie der FRA-Jahresbericht feststellt, sollten die Mitgliedstaaten weitere Maßnahmen zur Einrichtung umfassender Opferhilfeeinrichtungen ergreifen, den Opfern den Zugang zu diesen Diensten ermöglichen und PolizistInnen und JuristInnen im Bereich Opferhilfe schulen. 
  • In vielen Mitgliedstaaten werden nach wie vor nicht genügend Mittel für den Kinderschutz bereitgestellt, was die Bemühungen um den Schutz der Rechte der Kinder in der Praxis behindert. Die Daten belegen weiterhin hohe Zahlen für Kinderarmut und soziale Ausgrenzung. Gleichzeitig wurde in einigen Mitgliedstaaten der Rechtsschutz minderjähriger Opfer oder von Kindern ohne elterliche Fürsorge verbessert. Aus dem Jahresbericht der FRA geht jedoch hervor, dass die Mitgliedstaaten ihre Mechanismen zur Koordinierung verbessern und Qualitätsstandards sowie wirksame Kontroll- und Überwachungsmechanismen entwickeln sollten, um sicherzustellen, dass die Rechte der Kinder geachtet werden. Wie bereits in früheren Jahren enthält der Jahresbericht einen Themenschwerpunkt. So werden in diesem Jahr die Grundrechtsindikatoren als Instrument zur Verbesserung und Bewertung des Engagements der EU und der einzelnen Mitgliedstaaten für den Schutz der Rechte untersucht.

Der Bericht steht unter folgendem Link zur Verfügung: Fundamental rights: challenges and achievements in 2014 (Grundrechte: Herausforderungen und Erfolge 2014).

Weitere Auskünfte erhalten Sie unter: media@fra.europa.eu / Tel.: +43 1 580 30 642  

Hinweise für die Redaktion:

  • Der neue Jahresbericht 2014 liefert konkrete und vergleichbare Daten zur aktuellen Lage der Grundrechte in den 28 EU-Mitgliedstaaten. Der Bericht beschreibt wichtige Entwicklungen, vielversprechende Praktiken sowie Herausforderungen in den Bereichen Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung; Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und damit einhergehende Intoleranz; Integration der Roma; Asyl, Visa, Migration, Grenzen und Integration; Informationsgesellschaft, Datenschutz; Rechte des Kindes sowie Zugang zur Justiz, einschließlich der Rechte der Opfer von Straftaten. Jedes Kapitel konzentriert sich auf drei Kernpunkte des jeweiligen Themas und endet mit einer Reihe von Schlussfolgerungen der FRA. Einige dieser Schlussfolgerungen und Erkenntnisse finden erstmals in den Schlussfolgerungen des EU-Rates zur Anwendung der EU-Charta der Grundrechte vom 23. Juni ihren Niederschlag. 
  • Der Bericht enthält ferner einen Schwerpunktkapitel mit dem Titel „Mainstreaming fundamental rights: turning words into action“ (Durchgängige Berücksichtigung der Grundrechte: auf Worte Taten folgen lassen) und ein Kapitel, das der Charta der Grundrechte der EU und ihrer Anwendung durch die Mitgliedstaaten gewidmet ist. 
  • Die FRA hat den Auftrag, EntscheidungsträgerInnen in der EU und auf nationaler Ebene faktengestützte Grundrechtsberatung bereitzustellen und auf diese Weise zu fundierteren und zielgerichteteren Debatten und politischen Strategien im Zusammenhang mit Grundrechten beizutragen.