Press Release

FRA-Studie zum Rechtsrahmen der EU-Mitgliedstaaten zur Überwachung

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Die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) veröffentlicht heute ihren Bericht zu den geltenden gesetzlichen Regelungen in den EU-Mitgliedstaaten für Nachrichtendienste und ihren Überwachungsverfahren. Der Bericht hebt die Herausforderungen hervor, die sich aus dem Schutz der Bürger bei gleichzeitiger Wahrung der Grundrechte, die den europäischen Gesellschaften zugrunde liegen, ergeben.

Nachrichtendienste spielen in einer demokratischen Gesellschaft eine entscheidende Rolle: sie wehren Sicherheitsbedrohungen ab und schützen auf diese Weise die Grundfreiheiten und Rechte des Einzelnen“, erklärt der Interimsdirektor der FRA, Constantinos Manolopoulos. „Nach den barbarischen Anschlägen in Paris müssen wir dafür sorgen, dass Überwachungsmaßnahmen die nationale Sicherheit bei voller Achtung der Grundrechte wahren. Nur so halten wir am starken Engagement der EU fest, Demokratie, Gleichheit und Grundrechte zu wahren.“

In seiner Entschließung vom 14. März 2014 forderte das Europäische Parlament die FRA auf, die heute veröffentlichte Studie durchzuführen. Im Mittelpunkt dieser Studie stehen die in den EU-Mitgliedstaaten geltenden Rechtsrahmen zu den Nachrichten- und Sicherheitsdiensten, sowie deren Kontrolle und der Zugang zu wirksamen Rechtsbehelfen für Einzelpersonen in diesem Zusammenhang.

Der Bericht zur „Überwachung durch Nachrichtendienste: Grundrechtsschutz und Rechtsbehelfe in der Europäischen Union – eine Bestandsaufnahme der rechtlichen Rahmen in den EU-Mitgliedstaaten“ steht auf Englisch unter folgendem Link zur Verfügung: Surveillance by intelligence services: fundamental rights safeguards and remedies in the European Union – Mapping Member States’ legal frameworks.

Kontaktdaten für weitere Auskünfte: media@fra.europa.eu / Tel.: +43 1 580 30 642

Hinweise für die Redaktion:

  • Dem Bericht liegen Daten aus allen EU-Mitgliedstaaten über den rechtlichen Rahmen zur Regelung der Überwachungstätigkeit zugrunde, die das multidisziplinäre Forschungsnetzwerk der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte, Franet, gesammelt hat. Darüber hinaus wurden vorhandene Veröffentlichungen und Experten herangezogen. Die Überwachung zum Zweck der Strafverfolgung oder für militärische nachrichtendienstliche Zwecke ist nicht Gegenstand des Berichts.
  • Die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) gibt faktengestützte Grundrechtsberatung Entscheidungsträgern und -trägerinnen auf EU- und nationaler Ebene und trägt somit zu fundierteren und zielgerichteteren Debatten und Politiken im Zusammenhang mit den Grundrechten bei.