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Ein „modernes“ Menschenrecht stärken: Datenschutz in der EU

Der Europäische Datenschutztag sollte uns daran erinnern, dass es bei unseren personenbezogenen Daten um uns selbst geht. Unsere personenbezogenen Daten sind Teil unserer menschlichen Identität und untrennbar mit unserer Privatsphäre verbunden, daher bedürfen sie wirksamer Schutzvorkehrungen.

Es überrascht somit nicht, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte den Schutz unseres Rechts auf Achtung des Privat- und Familienlebens in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankert hat. Darüber hinaus widmet der eigene Grundrechtekatalog der EU, die Charta der Grundrechte, dem Datenschutz einen eigenständigen Artikel und unterstreicht damit die Bedeutung dieses Rechts, das für unser zunehmend digitales Leben so zentral geworden ist. Dieser Artikel über den Schutz personenbezogener Daten sagt uns dreierlei: dass unsere Daten nur für festgelegte Zwecke und nur mit unserer Einwilligung verwendet werden dürfen und dass wir das Recht auf Auskunft über die Daten haben, die über uns erhoben werden.

Tatsächlich machen sich viele Menschen überall in der EU Sorgen darüber, wie ihre Daten geschützt werden. Wie eine kürzlich durchgeführte Eurobarometer-Umfrage zeigt, sind über 90 Prozent der EuropäerInnen der festen Überzeugung, dass ihre personenbezogenen Daten geschützt werden müssen. Außerdem wollen über 90 Prozent gleiche Datenschutzrechte überall in der EU, unabhängig davon, wo ihre Daten verarbeitet werden. Die neuen Datenschutzvorschriften der EU, die im Mai 2016 verabschiedet wurden, sollen dies mit deutlich robusteren Datenschutzvorkehrungen verwirklichen.

Ziel ist es, die Position der NutzerInnen zu stärken. Die Menschen sollen die Kontrolle über ihre personenbezogenen Daten zurückgewinnen. NutzerInnen haben ein „Recht auf Vergessenwerden“, ein „Recht auf Datenübertragbarkeit“, auf besseren Zugang zu ihren Daten und die Möglichkeit, das Ende der Verwendung ihrer Daten zu verlangen. Sie können auch Schadenersatz geltend machen, wenn sie der Ansicht sind, dass diese Rechte verletzt werden.

Diese neuen weitreichenden Bestimmungen werden sich überall da auswirken, wo personenbezogene Daten inner- und außerhalb Europas geführt oder verwendet werden. Technik soll so gestaltet werden, dass der Datenschutz automatisch sichergestellt ist. Dies bedeutet, dass Datenschutzvorkehrungen von der frühesten Entwicklungsphase an in Produkte und Dienstleistungen eingebaut und dass datenschutzfreundliche Voreinstellungen die Norm werden sollten – zum Beispiel bei sozialen Netzwerken oder mobilen Apps.

Die Vorschriften treten zwei Jahre nach ihrer förmlichen Annahme im Mai 2016 in Kraft, ohne dass sie durch nationales Recht umgesetzt werden müssen. Dank moderner Vorschriften erhält dieses moderne Recht eine zentrale Rolle. Schließlich sollen sie die Rechte von uns allen, die wir im digitalen Zeitalter von heute leben und arbeiten, besser fördern und schützen.