Die Europäische Kommission schlägt die Einrichtung eines neuen, EU-weiten IT-Großsystems vor, das in allen Schengen-Ländern zur Anwendung kommen soll. Ähnlich wie im US-amerikanischen Reiseinformationssystem ESTA sollen auch im Rahmen des ETIAS von der Visumpflicht befreite Drittstaatsangehörige vor ihrer Reise überprüft werden, um festzustellen, ob sie in die EU einreisen dürfen. Es werden auch weiterhin Grenzkontrollen durchgeführt, jedoch sollen diese für Reisende, die über eine ETIAS-Genehmigung verfügen, deutlich vereinfacht werden.
Das Europäische Parlament hat die FRA ersucht, ein Gutachten über die grundrechtlichen Auswirkungen des Vorschlags für die Einrichtung des ETIAS abzugeben. Da die Europäische Kommission diesbezüglich bislang keine umfassende Folgenabschätzung vorgenommen hat, erläutert die FRA in diesem Gutachten, wie sich das ETIAS auf die Grundrechte auswirken könnte. Unter anderem weist die Agentur auf die folgenden notwendigen Maßnahmen hin:
Dieses Gutachten soll auf einige der Probleme aufmerksam machen, zu denen weitere Überlegungen angestellt werden müssen, um insgesamt eine verbesserte Wahrung der Grundrechte zu gewährleisten.
Auf entsprechende Ersuchen des Europäischen Parlaments, des Rates der Europäischen Union und der Europäischen Kommission erarbeitet die FRA Gutachten zu bestimmten Themen. Diese Gutachten sind Teil der Informationen und Fachkenntnisse, welche die FRA den Organen und Mitgliedstaaten der EU in grundrechtsrelevanten Fragen zur Verfügung stellt.