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Neues EU-Reiseinformationssystem: Grundrechtliche Bedenken

Das vorgeschlagene europäische Reiseinformations- und -genehmigungssystem (European Travel Information and Authorisation System, ETIAS) soll Reisen in die EU erleichtern und Grenzkontrollen vereinfachen. In ihrem jüngsten Gutachten weist die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) jedoch auf mehrere grundrechtliche Bedenken hinsichtlich dieses Systems hin. Hierzu zählen die Erhebung sensibler personenbezogener Daten, der Personenkreis, der Zugriff auf diese Daten hat, und die Dauer der Datenspeicherung.

Die Europäische Kommission schlägt die Einrichtung eines neuen, EU-weiten IT-Großsystems vor, das in allen Schengen-Ländern zur Anwendung kommen soll. Ähnlich wie im US-amerikanischen Reiseinformationssystem ESTA sollen auch im Rahmen des ETIAS von der Visumpflicht befreite Drittstaatsangehörige vor ihrer Reise überprüft werden, um festzustellen, ob sie in die EU einreisen dürfen. Es werden auch weiterhin Grenzkontrollen durchgeführt, jedoch sollen diese für Reisende, die über eine ETIAS-Genehmigung verfügen, deutlich vereinfacht werden.

Das Europäische Parlament hat die FRA ersucht, ein Gutachten über die grundrechtlichen Auswirkungen des Vorschlags für die Einrichtung des ETIAS abzugeben. Da die Europäische Kommission diesbezüglich bislang keine umfassende Folgenabschätzung vorgenommen hat, erläutert die FRA in diesem Gutachten, wie sich das ETIAS auf die Grundrechte auswirken könnte. Unter anderem weist die Agentur auf die folgenden notwendigen Maßnahmen hin:

  • Einbettung der Grundrechte in das ETIAS: Es sollten Kontrollen integriert werden, um die Wahrung der Grundrechte zu gewährleisten. Hierzu könnten unter anderem GrundrechtsexpertInnen in den Überprüfungsausschüssen vertreten sein und Handbücher mit praktischen Leitlinien herausgegeben werden.
  • Keine Erhebung unnötiger Daten: Einige der verlangten personenbezogenen Daten, beispielsweise über die Gesundheit, Bildung und berufliche Tätigkeit der NutzerInnen, sind offenkundig nicht erforderlich und sollten für einige Datenkategorien genauer definiert und für andere auf weiter gefasste Kategorien beschränkt werden.
  • Verhütung von diskriminierendem Profiling: Mithilfe des ETIAS soll unter anderem ermittelt werden, ob bei einem/einer Reisenden das Risiko einer irregulären Migration besteht oder ob von ihm/ihr eine Gefahr für die Sicherheit oder öffentliche Gesundheit ausgeht. Der Abgleich der Daten des Antragstellers/der Antragsstellerin anhand bestimmter Risikoindikatoren kann jedoch ein diskriminierendes Profiling nach sich ziehen und sollte vor seiner Einführung getestet werden.
  • Überprüfung der Befugnisse der Strafverfolgungsbehörden für den Zugriff auf ETIAS-Daten: Die Bedingungen für den Datenzugriff sollten an die bestehenden Systeme, wie beispielsweise die EU-weite Fingerabdruckdatenbank Eurodac, angepasst und auf bestimmte Situationen, wie etwa den Schutz von vermissten Minderjährigen oder Opfern des Kinderhandels, beschränkt werden.
  • Wahrung des Rechts auf Asyl: Der Vorschlag sollte den Bedürfnissen der Menschen, die um internationalen Schutz ersuchen, Rechnung tragen. So sollten beispielsweise keine personenbezogenen Daten an Drittländer weitergegeben werden, wenn die Möglichkeit besteht, dass die Betreffenden identifiziert und verfolgt werden. Der Vorschlag, Strafzahlungen für Beförderungsunternehmer einzuführen, die es versäumen, die Genehmigung vor dem Einsteigen zu kontrollieren, schafft auch zusätzliche Schwierigkeiten für AsylbewerberInnen, die ihre Identität verschleiern. Der Vorschlag bedarf einer Überprüfung.
  • Einrichtung von Beschwerdemechanismen: Den NutzerInnen sollte die Möglichkeit gegeben werden, Beschwerde zu erheben, Rechtsmittel gegen Entscheidungen einzulegen und eine Änderung der im System erfassten Daten zu veranlassen. Hierzu sollten unter anderem die Botschaften der Mitgliedstaaten in Ländern, für deren Staatsangehörige keine Visumpflicht besteht, die NutzerInnen über die ETIAS-Verfahren aufgeklären.

Dieses Gutachten soll auf einige der Probleme aufmerksam machen, zu denen weitere Überlegungen angestellt werden müssen, um insgesamt eine verbesserte Wahrung der Grundrechte zu gewährleisten.

Auf entsprechende Ersuchen des Europäischen Parlaments, des Rates der Europäischen Union und der Europäischen Kommission erarbeitet die FRA Gutachten zu bestimmten Themen. Diese Gutachten sind Teil der Informationen und Fachkenntnisse, welche die FRA den Organen und Mitgliedstaaten der EU in grundrechtsrelevanten Fragen zur Verfügung stellt.