20
November
2019

Kinderrechte in der EU - Unterstützung für alle

Die Rechte des Kindes stehen an oberster Stelle. Maßnahmen für den Schutz und die
Teilhabe von Kindern gelten für ALLE Kinder in der EU.
Überblick

Alle EU-Mitgliedstaaten sind an das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes (Kinderrechtskonvention) und die Charta der Grundrechte der EU gebunden, die mit Artikel 24 auch die Rechte von Kindern verankert.

2019 markiert den 30. Geburtstag der Kinderrechtskonvention und das 10. Jubiläum der Grundrechtecharta.

Beide Texte verpflichten die Institutionen und Mitgliedstaaten der EU, die Rechte von Kindern auf Schutz und Teilhabe zu garantieren: Kinder müssen ihre Meinung frei äußern können – und diese muss ernst genommen werden.

Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, muss das Wohl des Kindes Vorrang haben.

Die FRA unterstützt die Institutionen und Mitgliedstaaten der EU darin, diese Verpflichtungen zu erfüllen – etwa durch fachkundige Beratung und Kapazitätsaufbau.

Diese Broschüre zeigt, was die FRA zum Thema Kinderrechte in Europa tut. Sie präsentiert einschlägige Berichte und praktische Tools und kann Ihnen somit als Quelle und Referenz für Ihre Arbeit zur Wahrung der Kinderrechte dienen.

Schon gewusst?