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Gesichtserkennungstechnologien in der Strafverfolgung: grundrechtsrelevante Erwägungen

Weltweit greifen immer mehr Privatunternehmen und Behörden auf Gesichtserkennungstechnologien zurück. Gegenwärtig erwägen, testen oder planen mehrere EU-Mitgliedstaaten ihren Einsatz auch in der Strafverfolgung. Zwar können diese Technologien bei der Terrorismusbekämpfung und der Aufklärung von Straftaten helfen, jedoch haben sie auch Auswirkungen auf die Grundrechte der Menschen. In einem neuen Papier der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) wird untersucht, welche Auswirkungen der Einsatz von Technologien zur Echtzeit-Gesichtserkennung auf die Grundrechte hat, mit besonderem Schwerpunkt auf den Bereichen Strafverfolgung und Grenzmanagement.

Im FRA-Papier „Facial recognition technology: fundamental rights considerations in the context of law enforcement“ (Gesichtserkennungstechnologien: grundrechtsrelevante Erwägungen im Kontext der Strafverfolgung) werden die grundrechtsrelevanten Probleme erläutert und analysiert, die sich daraus ergeben, dass Behörden Technologien zur Echtzeit-Gesichtserkennung für die Zwecke der Strafverfolgung nutzen.

Weiter werden die zentralen Aspekte ermittelt, die vor dem Einsatz dieser Technologien in der Praxis zu bedenken sind:

  • Rechtsrahmen – Es ist ein unmissverständlicher und ausführlicher Rechtsrahmen vonnöten, der die Einführung und Nutzung von Gesichtserkennungstechnologien regelt und festlegt, in welchen Fällen die Verarbeitung von Gesichtsbildern notwendig und verhältnismäßig ist.
  • Zweck – Es muss zwischen der Verarbeitung von Gesichtsbildern zum Zwecke der Verifizierung bzw. der Identifizierung unterschieden werden. Im Zusammenhang mit der Identifizierung besteht ein höheres Risiko, dass Grundrechte verletzt werden. Daher sind in diesem Falle strengere Prüfungen auf Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit erforderlich.
  • Auswirkungen auf das Verhalten – Der Einsatz von „Technologien zur Echtzeit-Gesichtserkennung“ ist besonders problematisch, weil er die Befürchtung wecken kann, dass der Staat gegenüber dem Einzelnen übermächtig ist. Diese Technologien sollten nur in Ausnahmefällen eingesetzt werden, wie beispielsweise in der Terrorismusbekämpfung oder bei der Suche nach Vermissten oder nach Opfern von Straftaten.
  • Einsatzort – Der Einsatz von Gesichtserkennungstechnologien bei Demonstrationen kann abschreckend wirken und Menschen von der Wahrnehmung ihres Rechts auf Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit abhalten. Eine solche Verwendung dieser Technologien ist daher kaum verhältnismäßig oder notwendig.
  • Fehlerspanne – Die Algorithmen bringen niemals ein endgültiges Ergebnis hervor, sondern zeigen lediglich die Wahrscheinlichkeit, dass zwei Gesichtsaufnahmen derselben Person zuzuordnen sind. Daher muss das Risiko einer falschen Kennzeichnung von Personen auf ein Minimum reduziert werden. Darüber hinaus muss jede Person, die aufgrund des Einsatzes von Gesichtserkennungstechnologien angehalten wird, menschenwürdig behandelt werden.
  • Öffentliches Beschaffungswesen – Bei der Beschaffung von Gesichtserkennungstechnologien sollten die Behörden grundrechtsrelevante Aspekte, wie beispielsweise Anforderungen bezüglich des Datenschutzes oder der Nichtdiskriminierung, in die technischen Spezifikationen und Verträge aufnehmen.
  • Folgenabschätzung – Die Behörden müssen von den Unternehmen alle erforderlichen Informationen erhalten, um eine Folgenabschätzung bezüglich der grundrechtsrelevanten Auswirkungen der Gesichtserkennungstechnologien vorzunehmen, deren Beschaffung und Einsatz sie beabsichtigen.
  • Überwachung – Angesichts der raschen Weiterentwicklung dieser Technologien ist eine sorgfältige Überwachung durch unabhängige Aufsichtsbehörden von wesentlicher Bedeutung. Diese Aufsichtsbehörden müssen über hinreichende Befugnisse, Ressourcen und Fachkenntnisse verfügen.

Hintergrundinformationen:

Für Gesichtserkennungstechnologien gibt es die unterschiedlichsten Einsatzbereiche. Hierzu zählen beispielsweise die Verifizierung der Identität einer Person, die Prüfung, ob eine Person in einer bestimmten Liste geführt wird, und sogar die Kategorisierung von Personen anhand unterschiedlicher Merkmale. Mithilfe von Technologien zur Echtzeit-Gesichtserkennung können auf Videoaufnahmen alle Gesichter erkannt und mit Beobachtungslisten abgeglichen werden, wobei auch ein Einsatz im öffentlichen Raum möglich ist.

Die Genauigkeit dieser Erkennungstechnologien wird zwar stetig verbessert, jedoch besteht nach wie vor die Gefahr falscher Ergebnisse – insbesondere für bestimmte Minderheitengruppen. Darüber hinaus wissen die Personen, deren Bilder erfasst und verarbeitet werden, möglicherweise nichts von diesen Vorgängen – und können sich daher nicht gegen eine etwaige missbräuchliche Verwendung wehren.

Behörden, die den Einsatz dieser Technologien in der Praxis planen, müssen diese grundrechtsrelevanten Bedenken ernst nehmen.