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Acht Schlüsselanforderungen für die Überwachung der Grundrechte an den EU-Außengrenzen

EU flag as ribbon behind a couple at border control
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Ein wesentlicher Element beim Schutz der Außengrenzen der EU ist die Achtung der Grundrechte. In einem neuen Leitfaden der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) wird vorgeschlagen, wie die EU-Länder unabhängige nationale Systeme zur Überwachung der Einhaltung der Grundrechte an den Außengrenzen der EU einrichten sollten.

Alle Menschen, die in die EU einreisen, sind mit Würde zu behandeln. Dies gilt vom ersten Kontakt mit den Behörden bis hin zu den Bedingungen in den Aufnahme- und Gewahrsamseinrichtungen. Der Grundsatz der menschenwürdigen Behandlung gilt auch bei der Bearbeitung von Anträgen, Verweisen an zweite Kontrolllinien oder Rückführungen an den Grenzen sowie den Zugang zur Justiz.

Darüber hinaus benötigen die Behörden Verfahren, die den respektvollen Umgang mit hohen Zahlen von Neuankömmlingen ermöglichen.

Die EU-Länder sollten geeignete Mechanismen zur Überwachung der Einhaltung der Grundrechte an den EU-Grenzen einrichten. Damit diese Mechanismen wirksam sein können, hat die FRA in ihren neuesten Leitlinien acht Schlüsselanforderungen an nationale Überwachungsstellen vorgestellt. Nationale Überwachungsstellen sollten

  1. bei der Ausübung ihrer Tätigkeit vollständig unabhängig und autonom sein,
  2. über ein umfassendes Mandat zur ständigen Überwachung aller Aspekte von Einsätzen an den Grenzen verfügen,
  3. mit ausreichenden Befugnissen ausgestattet sein, die ihnen einen ungehinderten Zugang zur bedarfsweisen Überwachung von Einsätzen und Aufzeichnungen ermöglichen,
  4. auf multidisziplinäre Rechts- und Fachkenntnisse zu Grundrechten und Migrationsfragen zugreifen können, die ihnen den Umgang mit verschiedensten Situationen und Menschen – z. B. mit Minderjährigen oder schutzbedürftigen Personen – ermöglichen,
  5. mit angemessenen Ressourcen und Finanzmitteln für ein wirksames Funktionieren ausgestattet sein,
  6. transparent und in der Lage sein, über ihre Arbeit Bericht zu erstatten, was auch die Fähigkeit zur Abgabe von Empfehlungen umfasst,
  7. in der Lage sein, mit bestehenden Überwachungsmechanismen zusammenzuarbeiten,
  8. von den nationalen Grenz- und Migrationsbehörden im Rahmen ihrer eigenen Tätigkeiten verpflichtend konsultiert und informiert werden.

Die Europäische Kommission hat neue Vorschriften zur Überwachung der Grundrechte an den EU-Außengrenzen vorgeschlagen. Dazu gehört auch die Einrichtung nationaler Systeme zur Überwachung der Grundrechte.

Die Kommission forderte die FRA auf, Leitlinien für die EU-Länder auszuarbeiten, wie solche Systeme am besten eingerichtet werden können.