Auf Grundlage der Befragung von nahezu 900 Asylbewerbern und Asylbewerberinnen soll der vorliegende Bericht darüber informieren, in welchem Umfang Asylbewerber und Asylbewerberinnen in der Europäischen Union Zugang zu wirksamen Rechtsbehelfen gemäß Artikel 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union haben.