Das Factsheet hebt folgende Ergebnisse hervor:
- Artikel 18 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union garantiert das Recht auf Asyl. In der Asylverfahrensrichtlinie ist festgelegt, dass Asylbewerber über den Verlauf des Verfahrens und über ihre Rechte und Pflichten während des Verfahrens informiert werden müssen.
- Untersuchungsergebnisse der FRA zeigen allerdings, dass die Mitgliedstaaten Asylbewerber zwar informieren, diese ihre Rechte und Pflichten jedoch nicht unbedingt auch verstehen.