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Sechs Schritte zum besseren Schutz von Migrantinnen und Migranten vor der Ausbeutung ihrer Arbeitskraft

Migrant worker walking on dirt road near a field
F Armstrong Photo / adobestock, 2024
Wanderarbeitnehmerinnen und -nehmer in der EU sind häufig mit der Ausbeutung ihrer Arbeitskraft und Missbrauch konfrontiert. In den neuen Leitlinien der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) werden sechs Möglichkeiten aufgezeigt, wie Arbeitsaufsichtsbeamte die Rechte von Wanderarbeitnehmerinnen und -nehmern besser schützen und ihnen bei der Geltendmachung ihrer Rechte helfen können. In diesem Herbst wird die Agentur ein praktisches Handbuch mit Tipps, Beispielen und Übungen zur weiteren Unterstützung der Arbeitsaufsichtsbeamten herausgeben.

Im Dokument „Six points for labour inspectors – EU law safeguards for non-EU workers“ (Sechs Punkte für Arbeitsaufsichtsbeamte – EU-rechtliche Garantien für Arbeitnehmerinnen und -nehmer aus Drittstaaten) werden die Bereiche beschrieben, auf die sich die Aufsichtsbeamten konzentrieren sollten:

  1. Bessere Information – Arbeitnehmerinnen und -nehmer aus Nicht-EU-Staaten kennen ihre Rechte oft nicht. Aufsichtsbeamte können Migrantinnen und Migranten bei Ortsbesichtigungen oder durch gezielte Kampagnen über ihre Rechte und Pflichten informieren.
  2. Geltendmachung von Rechten – Die meisten Arbeitnehmerinnen und -nehmer aus Drittstaaten melden Ausbeutung nicht aus Angst vor dem Verlust ihres Arbeitsplatzes und ihrer Aufenthaltsgenehmigung. Arbeitnehmerinnen und -nehmer, die sich nicht legal in der EU aufhalten, haben Angst, entdeckt oder gar abgeschoben zu werden. Arbeitsaufsichtsbeamte können Migrantinnen und Migranten dabei helfen, Ausbeutung zu melden, Beschwerden einzureichen und ihre Rechte geltend zu machen.
  3. Ausbeutung aufdecken – Arbeitsaufsichtsbeamte können Verstöße gegen das Arbeitsrecht und die Ausbeutung von Arbeitskräften aufdecken und die Opfer an Hilfsorganisationen verweisen.
  4. Voller Lohn – Jeder Arbeitnehmer, unabhängig von seinem Status, hat ein Recht darauf, für seine Arbeit bezahlt zu werden. Arbeitsaufsichtsbeamte können Migrantinnen und Migranten über ihre Rechte informieren und sie dabei unterstützen, die ihnen geschuldeten Löhne zu erhalten.
  5. Angemessener Wohnraum – Arbeitgeber stellen Arbeitnehmerinnen und -nehmern häufig schlechte Unterkünfte ohne fließendes Wasser, Strom oder angemessene sanitäre Anlagen bereit. Arbeitsaufsichtsbeamte sollten unangemessene Wohnverhältnisse erkennen und in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden die Einhaltung der Standards durch die Arbeitgeber überwachen.
  6. Wechsel des Arbeitsplatzes – Einige Kategorien von Nicht-EU-Arbeitnehmerinnen und -nehmern haben das Recht, den Arbeitgeber zu wechseln, was insbesondere im Falle von Missbrauch wichtig ist. Arbeitsaufsichtsbeamte sollten Wanderarbeitnehmerinnen und -nehmer proaktiv über dieses Recht informieren.

Die FRA hat mit Arbeitsaufsichtsbeamten in der gesamten EU an der Entwicklung eines praktischen Handbuchs gearbeitet, das sie bei der Aufdeckung von Ausbeutung und dem Schutz der Rechte von Migrantinnen und Migranten unterstützen soll. Das Handbuch wird im Herbst 2024 veröffentlicht.

Dieser Leitfaden ist Teil der laufenden Arbeiten der FRA zur Ausbeutung von Arbeitskräften. Zuvor veröffentlichte die Agentur Berichte zum Thema Protecting migrants in an irregular situation from labour exploitation – Role of the Employers Sanctions Directive (Schutz von Migrantinnen und Migranten in einer irregulären Situation vor der Ausbeutung ihrer Arbeitskraft – Rolle der Richtlinie über Sanktionen gegen Arbeitgeber) und Protecting migrant workers from exploitation in the EU: workers’ perspectives (Schutz von Wanderarbeitnehmern vor der Ausbeutung ihrer Arbeitskraft in der EU: Die Sichtweise der Arbeitnehmer).