Press Release

Die neue Vorsitzende des Verwaltungsrats der FRA tritt ihr Amt an

Die neue Vorsitzende des Verwaltungsrats der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA), Sirpa Rautio, tritt am 13. Juli 2017 ihr Amt an. Rautio wurde vom Verwaltungsrat der FRA in dessen 26. Sitzung im Mai 2017 zur Vorsitzenden gewählt. Filippo di Robilant aus Italien wurde als neues Mitglied in den Exekutivausschuss der FRA gewählt.

„Ich freue mich sehr auf diese neue Aufgabe. Das Engagement der FRA im Bereich der Grundrechte in Europa ist extrem wichtig, und in diesen für Europa schwierigen Zeiten müssen wir die FRA unterstützen und sie noch stärker machen“, erklärte Sirpa Rautio, die neue Vorsitzende des FRA-Verwaltungsrats.

Sirpa Rautio, Vertreterin Finnlands im Verwaltungsrat der FRA, verfügt über mehr als 25 Jahre Erfahrung in Menschenrechtsorganisationen und ‑institutionen (u. a. beim Nordic Trust Fund der Weltbank, beim Europarat, OSZE/BDIMR, bei den Vereinten Nationen und der EU). Seit 2012 ist sie Direktorin des finnischen Menschenrechtszentrums. Gemeinsam mit der finnischen Parlamentsombudsstelle bildet das Zentrum die nationale Menschenrechtsinstitution für Finnland, die mit „A“ eingestuft ist. Bei ihrer Tätigkeit konnte Frau Rautio umfangreiche Erfahrung im Umgang mit Postkonfliktsituationen und Ländern in der Übergangsphase sammeln, unter anderem im ehemaligen Jugoslawien. Frau Rautio ist Juristin.

Filippo di Robilant aus Italien wurde als neues Mitglied in den Exekutivausschuss gewählt. Di Robilant bekleidete verschiedene leitende Positionen bei Ämtern und Behörden auf EU‑Ebene und in Italien und kann auf umfangreiche Erfahrung auf dem Gebiet des Schutzes der Menschenrechte zurückblicken. 1994 war er Mitbegründer der internationalen NRO „No Peace Without Justice“. Derzeit arbeitet er als unabhängiger Berater für Menschenrechtsfragen und als Dozent für humanitäres Völkerrecht an verschiedenen Einrichtungen.

Der Verwaltungsrat der FRA ist das unabhängige Aufsichtsgremium der Agentur. Er ist für die Annahme ihres mehrjährigen Programmplanungsdokuments und des jährlich vorgelegten Berichts über die Grundrechtesituation in Europa zuständig. Darüber hinaus genehmigt er den Haushaltsplan der FRA, überwacht ihre Tätigkeit und ernennt den Direktor/die Direktorin sowie die Mitglieder des Wissenschaftlichen Ausschusses der FRA.

Von jedem Mitgliedstaat wird ein unabhängiger Sachverständiger/eine unabhängige Sachverständige als Mitglied des Verwaltungsrats mit einer Amtszeit von fünf Jahren benannt. Bei den Mitgliedern des Verwaltungsrats handelt es sich um Persönlichkeiten, die in einer unabhängigen nationalen Menschenrechtsinstitution oder in anderen Organisationen des öffentlichen oder privaten Sektors mit verantwortungsvollen Aufgaben betraut sind. Dem Verwaltungsrat gehören zudem ein Vertreter und eine Vertreterin der Europäischen Kommission und eine vom Europarat benannte unabhängige Persönlichkeit an. Die vollständige Liste der Verwaltungsratsmitglieder ist auf der Website der FRA zugänglich.

Weitere Auskünfte erhalten Sie unter: media@fra.europa.eu / Tel.: +43 1 580 30 642

Hinweise für die Redaktion:

  • Die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) ist eine unabhängige Agentur der EU, die die EU und ihre Mitgliedsstaaten in Grundrechtsfragen mit ihren Fachkenntnissen unterstützt.