30
November
2010

Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender-Personen (LGBT) in der Europäischen Union

Die Entwicklung der letzten Jahre belegt, dass das Bewusstsein für die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender-Personen (Lesbian, Gay, Bisexual and Transgender, LGBT) in der Europäischen Union zunimmt. Mit der rechtsverbindlichen Charta der Grundrechte der Europäischen Union stärkt der Vertrag von Lissabon den Rahmen für eine Gesetzgebung zur Nichtdiskriminierung. Die EU ist nun verpflichtet in all ihren Politikfeldern und Tätigkeiten Diskriminierung zu bekämpfen, auch Diskriminierung aufgrund der sexuellen Ausrichtung.

Der Bericht der FRA über Homophobie, Transphobie und Diskriminierung aufgrund der sexuellen Ausrichtung und Geschlechtsidentität zeigt drei wesentliche Probleme auf, mit denen LGBT-Personen in der Europäischen Union konfrontiert sind: dass sie gezwungen sind, ein Leben in Verschwiegenheit und im „Verborgenen“ zu führen; dass sie gewalttätigen Angriffen ausgesetzt sind; und dass sie keine Gleichbehandlung erfahren, z. B. bei der Arbeit, bei Mietangelegenheiten oder beim Umzug innerhalb der Europäischen Union.