Alle EU-Mitgliedstaaten sollten ihre Rechtsvorschriften dahin gehend ändern, dass sie den Anforderungen der Richtlinie entsprechen. Dennoch musste die Europäische Kommission mit einigen Staaten Gespräche einleiten, da diese nicht alle notwendigen legislativen Änderungen vorgenommen hatten.
Mittlerweile haben fast alle EU-Mitgliedstaaten die geforderten Gleichbehandlungsstellen eingerichtet. Viele Mitgliedstaaten sind über die Mindestanforderungen hinausgegangen.