30
November
2010

Inhaftnahme von Drittstaatsangehörigen in Rückführungsverfahren

Die FRA hat Gesetzgebung und Praxis zur Freiheitsententziehung bei irregulären Migranten in den 27 EU-Mitgliedsstaaten untersucht.

Dieser Bericht befasst sich mit der Freiheitsentziehung von Migrantinnen und Migranten in einer irregulären Situation, die abgeschoben werden sollen. Für jede Inhaftierung müssen im Gesetz Gründe eindeutig und umfassend festgelegt sein. Auch wenn die Freiheitsentziehung rechtlich
begründet ist, müssen weitere Voraussetzungen erfüllt werden, um Willkür zu verhindern. So müssen die Rückführungsverfahren mit der gebotenen Sorgfalt durchgeführt werden und es muss eine tatsächliche Aussicht auf Abschiebung geben. Abschiebungshaft auf unbestimmte
Zeit ist willkürlich. Haft kann auch willkürlich sein, wenn weniger intensive Zwangsmaßnahmen, wie regelmäßige Meldung bei den Behörden oder Einschränkungen beim Wohnsitz, ausreichen würden. Um das Risiko von rechtswidrigen oder willkürlichen Inhaftnahmen zu verringern, wurde eine Reihe von Verfahrensgarantien eingerichtet. Dazu gehören das Recht, in einer Sprache, die die betroffene Person versteht, über die Gründe ihrer Inhaftierung informiert zu werden, sowie das Recht auf gerichtliche Überprüfung der Haftentscheidung sowie Rechtsberatung.