20
Juni
2012

Grundrechte im Mehrebenensystem: Die Landschaft des Grundrechtsschutzes in der Europäischen Union

Dieser Text ist ursprünglich als Teil des FRA-Jahresberichts, Grundrechte: Herausforder-ungen und Erfolge im Jahr 2011, veröffentlicht worden.

n den letzten Jahren hat sich ein komplexes Gefüge zum Schutz und zur Wahrung der Grundrechte aller Menschen in der EU herausgebildet, das sich aus nationalen und internationalen Einrichtungen sowie Einrichtungen des Europarates und der Europäischen Union (EU) zusammensetzt. Im Jahr 2011 veränderte sich diese Grundrechte-Landschaft weiter, was besonders auf das immer wichtiger werdende, komplexe Zusammenspiel unterschiedlicher Ebenen des Grundrechtsschutzes zurückzuführen ist. So richteten beispielsweise mehrere EU-Mitgliedstaaten nationale Menschenrechtsinstitutionen ein, die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) näherte sich dem fünften Jahr ihres Bestehens, und die EU selbst wurde erstmals direkt einem internationalen Menschenrechtsabkommen unterworfen – dem Übereinkommen der Vereinten Nationen (UN) über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.

In Anbetracht dieser Entwicklungen empfahl das UN-Regionalbüro für Europa in einem Bericht eine verstärkte Zusammenarbeit all dieser verschiedenen Einrichtungen, um das Risiko von Lücken beim Grundrechteschutz zu minimieren. Diesem Anspruch muss unbedingt Rechnung getragen werden, wenn die Grundrechte für alle in der EU lebenden Menschen Wirklichkeit werden sollen. Bei näherer Betrachtung der derzeitigen Grundrechte-Landschaft zeigt sich, dass es zunehmend wichtig wird, nicht nur die Staaten einzubeziehen, die ja die Pfl icht haben, die Grundrechte zu schützen, sondern auch die einzelnen Bürger, die ein Recht auf den Schutz ihrer Grundrechte haben. Ihre Erfahrungen und Vorstellungen müssen berücksichtigt werden, um zu gewährleisten, dass die Strukturen zum Schutz der Grundrechte in der EU nicht zum Selbstzweck werden, sondern tatsächlich positive Veränderungen bewirken.