15
Juni
2011

Grundrechte: wesentliche juristische und politische Entwicklungen im Jahr 2010

2010 war das erste Jahr, in dem die Europäische Union (EU) auf der Grundlage der nunmehr rechtsverbindlichen Charta der Grundrechte der Europäischen Union operierte.

Die diesjährige Zusammenfassung des Jahresberichts der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte wirft Schlaglichter auf ausgewählte politische und juristische Entwicklungen in der EU und ihren Mitgliedstaaten. Sie bezeugen den festen Willen, Grundrechtsverpflichtungen

in konkrete Fortschritte umzusetzen. Einer unter vielen Fortschritten des Jahres 2010 war, dass Gesetzentwürfe der EU nun noch systematischer auf ihre Vereinbarkeit mit den Grundrechten geprüft werden. Positiv ist auch, dass mit der Verordnung zur europäischen Bürgerinitiative ein wichtiges Instrument der direkten Demokratie verabschiedet wurde. Dass mehrere Mitgliedstaaten Schritte setzten, um Nationale Menschenrechtsorganisationen zu stärken oder zu gründen, und dass die EU die UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) ratifizierte, rundet dieses Bild ab.

Dennoch besteht kein Anlass zur grundrechtlichen Entwarnung. Nach wie vor stellen sich der EU und ihren Mitgliedstaaten viele problematische Grundrechtsfragen. Darunter befinden sich insbesondere die anhaltende extreme Armut und soziale Ausgrenzung von  Roma-Gemeinschaften und die sich verschlechternden Bedingungen für Asylbewerber in gewissen Mitgliedstaaten. Angesichts dieser Tatsachen überrascht es nicht, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im Jahr 2010 in mehr als 600 Urteilen gegenüber so gut wie allen EU Mitgliedstaaten Menschenrechtsverletzungen festgestellt hat.

Diese Zusammenfassung wirft Schlaglichter auf ausgewählte Themen aus dem Gebiet der Grundrechte, einschließlich der folgenden Themen: Asyl, Einwanderung und Integration; Grenzkontrolle und Visapolitik; Informationsgesellschaft und Datenschutz; Kinderrechte und  Kinderschutz; Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung; Rassismus und ethnische Diskriminierung; Beteiligung der Unionsbürger an der demokratischen Funktionsweise der EU; Zugang zueffektiver und unabhängiger Justiz; und Opferschutz.