Sind nationale und kommunale Behördengebäude zugänglich für Menschen mit Behinderungen?

Nationale und kommunale Behördengebäude werden nicht nur als Wahllokale genutzt, sondern häufig auch als Veranstaltungsort für Ratssitzungen, Beratungen, politische Reden bzw. für parteipolitische Sitzungen oder Veranstaltungen der Zivilgesellschaft. Obwohl in beinahe allen EU-Mitgliedstaaten verpflichtende Normen für Barrierefreiheit von nationalen und kommunalen Behördengebäuden gelten, ist es schwierig, von offiziellen Quellen zuverlässige Informationen zum Anteil der nationalen und kommunalen Behördengebäude zu erhalten, die tatsächlich für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind.

Die folgende Analyse zeigt die Mitgliedstaaten, in denen Daten aus öffentlichen oder anderen Quellen, etwa Nichtregierungsorganisationen, zum Zugang zu öffentlichen Gebäuden vorlagen.

Gibt es Daten zum Anteil der öffentlichen Gebäude in der EU, die zugänglich für Menschen mit Behinderungen sind?

 
 

Quelle: FRA, 2014

  Offizielle Daten sind verfügbar
  Inoffizielle Daten sind verfügbar
  Keine Daten

Nur in fünf Mitgliedstaaten – Frankreich, Griechenland, Kroatien, Polen und der Tschechischen Republik – konnten im Rahmen der Untersuchung offizielle Daten zur Barrierefreiheit von Behörden ermittelt werden. In Griechenland waren nach einer vom Ministerium für Verwaltungsreform und eGovernment im Jahr 2008 veröffentlichten Umfrage 9 % der 3 828 öffentlichen Gebäude vollständig zugänglich für Menschen mit Behinderungen. In Frankreich entsprachen nach dem von der interministeriellen Beobachtungsstelle für Barrierefreiheit und universelles Design verfassten Bericht für 2012 15 % der für die Öffentlichkeit zugänglichen Einrichtungen den Normen für Barrierefreiheit.

In einer zweiten Gruppe von sechs EU-Mitgliedstaaten – Litauen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien und Ungarn – konnten Daten zum Anteil der öffentlichen Gebäude, die für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind, inoffiziellen Quellen wie den Untersuchungen von Nichtregierungsorganisationen entnommen werden. Die litauische Gesellschaft für Menschen mit Behinderungen bewertete 2012 die Barrierefreiheit von mehr als 350 öffentlichen Gebäuden in neun litauischen Gemeinden und berichtete, dass knapp die Hälfte für Menschen mit Behinderungen nicht zugänglich sei. Die portugiesische Verbraucherschutzorganisation untersuchte 2010 die Barrierefreiheit von 33 öffentlichen Gebäuden in fünf Städten anhand einer Reihe von Kriterien für den Innen- und Außenbereich der Gebäude. Die Untersuchung kam zu dem Ergebnis, dass keines der Gebäude für Menschen mit Behinderungen vollständig zugänglich war und bei 23 Gebäuden große physische Barrieren bestanden.