Wahlbehörden und WahlhelferInnen in den EU-Mitgliedstaaten sind verantwortlich für die Organisation und Administration von Wahlen, etwa der Wahlen zum Europäischen Parlament. Es ist daher wichtig, dass sie sich der Fragen im Zusammenhang mit Nichtdiskriminierung aufgrund einer Behinderung, Barrierefreiheit und der Verpflichtung, angemessene Vorkehrungen für Menschen mit Behinderungen zu treffen, bewusst sind.
Eine Möglichkeit zur Sensibilisierung stellen dabei Schulungen dar. Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe i der BRK verpflichtet die Vertragsstaaten, „die Schulung von Fachkräften und anderem mit Menschen mit Behinderungen arbeitendem Personal auf dem Gebiet der in [der BRK] anerkannten Rechte zu fördern, damit die aufgrund dieser Rechte garantierten Hilfen und Dienste besser geleistet werden können“.
Sind Schulungen für MitarbeiterInnen von Wahlbehörden und WahlhelferInnen zu Nichtdiskriminierung aus Gründen einer Behinderung, zu Barrierefreiheit und zur Verpflichtung, angemessene Vorkehrungen für Menschen mit Behinderungen zu treffen, in den EU-Mitgliedstaaten gesetzlich vorgeschrieben?
Quelle: FRA, 2014
Die Untersuchung der FRA zeigt, dass die Schulung für MitarbeiterInnen von Wahlbehörden und WahlhelferInnen zu Nichtdiskriminierung aus Gründen einer Behinderung, Barrierefreiheit und zur Verpflichtung, angemessene Vorkehrungen für Menschen mit Behinderungen zu treffen, nur in einem EU-Mitgliedstaat, nämlich Kroatien, gesetzlich vorgeschrieben ist. Nach kroatischem Wahlrecht ist der nationale Wahlausschuss verpflichtet, Schulungen für WahlhelferInnen durchzuführen, auch wenn diese nicht verpflichtet sind, daran teilzunehmen. Im Rahmen dieser Schulungen erteilt der Wahlausschuss Anweisungen, wie WahlhelferInnen WählerInnen mit Behinderungen unterstützen sollen. Der nationale Wahlausschuss veröffentlicht und verteilt an die Wahlausschüsse zudem konkrete Informationen zum Wahlvorgang für Menschen mit Behinderungen.
In allen anderen Mitgliedstaaten gibt es keine Gesetze, die zu diesen Themen Schulungen für MitarbeiterInnen von Wahlbehörden und WahlhelferInnen vorsehen. In 15 EU-Mitgliedstaaten – Belgien, Bulgarien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Litauen, Polen, Slowenien, Spanien, der Tschechischen Republik, dem Vereinigten Königreich und Zypern – ergab die Untersuchung der FRA, dass spezifische Materialien oder Anweisungen zur Gewährleistung der Nichtdiskriminierung aus Gründen einer Behinderung und Barrierefreiheit bei den Wahlverfahren geboten werden. In Finnland erteilt das Justizministerium allen Wahlausschüssen Anweisungen mit Informationen zur Barrierefreiheit. Die zentralen Wahlbehörden in Litauen und Slowenien bieten im Zuge der Wahlkampagnen Schulungen an, die die Themen Wahlrecht, Barrierefreiheit und notwendige Vorkehrungen zur Ausübung des Wahlrechts für alle Menschen, auch jene mit Behinderungen, behandeln.