Direkte Konsultation von Kindern

Die Beteiligung von Kindern sollte in Form eines direkten Kontakts mit den Kindern erfolgen und nicht ausschließlich über die Vermittlung von Nichtregierungsorganisationen und Menschenrechtsinstitutionen (also indirekt).

Das Recht der Kinder, zu „Angelegenheiten, die sie betreffen“ gehört zu werden, setzt voraus, dass die Ansichten bestimmter Gruppen von Kindern zu bestimmten Themen in Erfahrung gebracht werden – etwa die Ansichten von Kindern, die mit dem Rechtssystem in Berührung gekommen sind, zu Vorschlägen für Gesetzesreformen in diesem Bereich, oder die Sichtweisen von Migrantenkindern zu Migrationsrecht und Migrationspolitik.

Kinder sollten auf wirksame Art und Weise in die Planung, Umsetzung und Bewertung von politischen Maßnahmen und Programmen für den Kinderschutz einbezogen werden.

Konsultation von Kindern

 
 

Quelle: FRA, 2014

  Ja, direkte Konsultation von Kindern und Familien
  Ja, aber nur indirekte Konsultation über formale Strukturen/VertreterInnen
  Keine Konsultation

Die wichtigsten Ergebnisse

  • Viele EU-Mitgliedstaaten haben eine Konsultation von Kindern und Eltern bei der Entwicklung, Umsetzung und Bewertung der Politiken und Gesetze im Bereich des Kinderschutzes eingeführt. In den meisten dieser Mitgliedstaaten ist eine solche Konsultation jedoch nicht in den Entscheidungsfindungsprozess eingebettet und findet auch nicht systematisch statt.
  • In einigen Mitgliedstaaten werden Kinder und Familien in erster Linie über formale Strukturen und Vertretungsgremien angehört.
  • Allgemeine Bestimmungen zur Bewertung von sozialen Diensten und Programmen können auch die Konsultation von Begünstigten und NutzerInnen der Dienste und somit von Kindern und Familien umfassen. 
  • Wo keine konkreten Bestimmungen über die Konsultation von Kindern erlassen wurden, gibt es kaum Hinweise darauf, dass eine solche Konsultation in der Praxis erfolgt. 
  • In manchen Mitgliedstaaten ist die Verpflichtung der zuständigen Behörden gesetzlich verankert, die NutzerInnen von Diensten sowie Kinder und Familien anzuhören.

Nur in zehn EU-Mitgliedstaaten (Dänemark, Estland, Finnland, Irland, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Schweden und Vereinigtes Königreich) wurde aufgezeigt, dass bei der Entwicklung oder Beurteilung der Auswirkungen von Gesetzen und politischen Maßnahmen eine direkte Konsultation von Kindern und Familien erfolgt. In anderen Mitgliedstaaten (Belgien, Bulgarien, Kroatien, Lettland und Litauen) erfolgt die Konsultation indirekt über formale Strukturen und/oder VertreterInnen wie z. B. KinderbeirätInnen oder Elternvereine.

In vielen EU-Mitgliedstaaten (Dänemark, Finnland, Griechenland, Kroatien, Litauen, Schweden und Zypern) haben die Büros der nationalen Kinderschutzbeauftragten und KinderrechtskommissarInnen Beratungsverfahren eingerichtet, um die Beteiligung von Kindern an ihrer täglichen Arbeit zu fördern. Kinder werden zu den unterschiedlichsten Themen in Verbindung mit ihren Rechten, einschließlich Kinderschutz, angehört. Die Konsultation erfolgt entweder ad hoc mit einer spezifischen Gruppe von Kindern oder – was häufiger der Fall ist – über formale Strukturen (etwa Diskussionsrunden mit Kindern).

In manchen Mitgliedstaaten wie Frankreich und Rumänien gibt es allgemeine Bestimmungen zur Konsultation von Kindern und Familien in ihrer Eigenschaft als Begünstigte, die Teil des Prozesses zur Bewertung von sozialen Diensten und Programmen sind.

In Zypern ist die Konsultation von Kindern und Familien zwar nicht Teil der Entwicklung von Gesetzen und politischen Maßnahmen, doch werden Kinder bei der Ernennung des Kommissars bzw. der Kommissarin für den Schutz der Kinderrechte angehört.

In anderen Mitgliedstaaten wie Deutschland, Frankreich und Estland wurden Ad-hoc-Praktiken ermittelt.