Folgenabschätzung in Kinderrechtsfragen

Die Folgenabschätzung in Kinderrechtsfragen ist ein Instrument, das die Auswirkungen eines Gesetzesvorhabens, einer bestimmten Politik oder der Zuweisung von Haushaltsmitteln in Bereichen vorhersagen soll, die Kinder und die Wahrnehmung ihrer Rechte betreffen. Eine derartige Folgenabschätzung muss auf allen staatlichen Ebenen verankert und so früh wie möglich in die Ausarbeitung von politischen Maßnahmen und Gesetzen integriert werden.

Bestimmungen, die eine Folgenabschätzung in Kinderrechtsfragen erforderlich machen

Quelle: FRA, 2014

Die wichtigsten Ergebnisse

  • Nur in wenigen EU-Mitgliedstaaten gibt es spezifische Anforderungen an Folgenabschätzungen in Kinderrechtsfragen. 
  • In einigen Mitgliedstaaten sind Folgenabschätzungen hinsichtlich der Kinderrechte Teil der bestehenden Folgenabschätzungen bei Menschenrechten oder sozialen Fragen. 
  • Wenn sie eingerichtet wurden, dann sind Folgenabschätzungen in Kinderrechtsfragen häufig auf Gesetze und politische Maßnahmen beschränkt, die auf Kinder abzielen und diese direkt betreffen. Sie werden jedoch nicht für Gesetze, politische Maßnahmen und Verwaltungsentscheidungen durchgeführt, die Kinder möglicherweise indirekt betreffen. 
  • Folgenabschätzungen in Kinderrechtsfragen werden nicht systematisch von allen nationalen, regionalen und lokalen Behörden, deren Entscheidungen Kinder unmittelbar oder mittelbar betreffen, durchgeführt.

Nur sechs EU-Mitgliedstaaten (Belgien, Finnland, Italien, Österreich, Schweden und Vereinigtes Königreich) haben spezifische Regelungen erlassen, wonach bei der Entwicklung von Gesetzen und politischen Maßnahmen sowie bei Verwaltungsentscheidungen, die Kinder betreffen, Folgenabschätzungen in Kinderrechtsfragen durchgeführt werden müssen. Manche Mitgliedstaaten wie z. B. Spanien sind dabei, solche Anforderungen einzuführen.

Die Tatsache, dass es keine derartigen Anforderungen gibt, bedeutet nicht zwangsläufig, dass Folgenabschätzungen in Kinderrechtsfragen in keinem Fall durchgeführt werden. In vielen Mitgliedstaaten ist die Folgenabschätzung hinsichtlich der Kinderrechte Teil der Folgenabschätzung bei Menschenrechten oder sozialen Fragen, wie z. B. in Dänemark, Deutschland, Estland, Frankreich, Kroatien, Lettland, Rumänien, der Slowakei und Slowenien. Einige dieser Länder (Dänemark und Estland) führen Kinderrechte konkret auf, während andere (Tschechische Republik und Polen) Kinderrechte nicht speziell ausweisen, sondern Kinder zusammen mit anderen schutzbedürftigen Gruppen aufführen.

In einigen Mitgliedstaaten, wie z. B. Irland, führen Kinderschutzbeauftragte im Rahmen ihres Mandats Folgenabschätzungen in Kinderrechtsfragen durch und machen auf mögliche Auswirkungen aufmerksam, wenn ein neues Gesetz oder eine neue Politik erarbeitet wird. Ob dies jedoch systematisch und für alle politischen Maßnahmen und Gesetze erfolgt, die sich mittelbar oder unmittelbar auf Kinder auswirken, hängt von den finanziellen und personellen Ressourcen ab, die den Büros der Kinderschutzbeauftragten zur Verfügung stehen.