Die hier präsentierten Daten beziehen sich auf die Zuweisung von Budget für den Kinderschutz.
In dezentralen Systemen wird Kinderschutz sowohl aus nationalen als auch regionalen und lokalen Mitteln finanziert. Um die Zuweisung eines ausreichenden Budgets gewährleisten zu können, ist es wichtig, den Anteil der nationalen und sonstigen Mittel, der Kindern direkt wie indirekt zugewiesen wird, genau zu ermitteln.
Gibt es im jährlichen Haushaltsplan einen bestimmten Haushaltsposten für Kinderschutz?
Note:Anmerkung: Für Italien und Slowenien liegen keine Angaben vor.
Quelle: FRA, 2014
In den meisten Mitgliedstaaten ist das Budget, das für Kinderschutz bereitgestellt wird, nicht sichtbar, und es gibt keine eigene Haushaltslinie speziell für Kinderschutzausgaben.
Nur acht Mitgliedstaaten (Belgien, Dänemark, Frankreich, Lettland, Niederlande, Schweden, Slowakei und Spanien) weisen dem Kinderschutz einen spezifischen Haushaltsposten in ihrem jährlichen Staatshaushalt zu.
In vielen Mitgliedstaaten (beispielsweise in Deutschland, Polen, Spanien und Tschechische Republik) werden die unterschiedlichen Ausgaben in Verbindung mit dem Kinderschutz anstelle eines spezifischen Kapitels im Haushaltsplan oder eines Haushaltspostens, der alle damit verbundenen Aufwendungen umfasst, aus mehreren Haushaltsposten bestritten.
Das Budget für Kinderschutz ist häufig auch in den Gesamtausgaben für Sozialpolitik und Sozialfürsorge enthalten, wie es beispielsweise in Finnland, Frankreich, Litauen, Polen, Rumänien und Ungarn der Fall ist.
Die Arten von Ausgaben für Kinderschutz, die als Sozialausgaben ausgewiesen werden, sind von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat jedoch sehr unterschiedlich. Typischerweise umfassen sie Kindergeld oder die der zuständigen Kinderschutzbehörde zugewiesenen Mittel, erstrecken sich in den meisten EU-Mitgliedstaaten jedoch nicht auf die mit Kinderschutz in Verbindung stehenden Ausgaben, die in den Zuständigkeitsbereich anderer Ministerien fallen.