Kinderschutzsysteme

Historisch gesehen stehen beim Schutz von Kindern bestimmte Themen oder spezifische Gruppen schutzbedürftiger Kinder im Vordergrund. Diese Vorgehensweise wird zwar den Bedürfnissen bestimmter Zielgruppen gerecht, ist jedoch auch mit erheblichen Einschränkungen verbunden. So können Kinder in mehreren Bereichen mit Problemen konfrontiert sein, in denen sie Schutz benötigen. Kinderschutz, der die einzelnen Bereiche isoliert betrachtet, kann zwar auf einzelne Probleme eingehen, bietet jedoch keine umfassende Lösung, die den unterschiedlichen Bedürfnissen von Kindern gerecht wird. Ein Ansatz, der das Augenmerk lediglich auf ausgewählte Probleme oder bestimmte Gruppen von Kindern richtet, ist weder nachhaltig noch wirksam.

Bei einem integrierten Kinderschutzsystem steht das Kind im Mittelpunkt; ein solches System unterstützt und fördert das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes (kurz UN-Kinderrechtskonvention). Es gewährleistet, dass alle maßgeblichen Akteure und Systeme – Bildung, Gesundheit, Wohlfahrt, Justiz, Zivilgesellschaft, Gemeinschaft und Familie – mit dem Ziel zusammenwirken, Missbrauch, Ausbeutung, Vernachlässigung und andere Formen von Gewalt gegen Kinder zu verhindern und Kinder in solchen Situationen zu schützen und zu unterstützen.

Die Studie des Generalsekretärs der Vereinten Nationen zu Gewalt gegen Kinder empfiehlt, dass alle Staaten einen mehrdimensionalen, systematischen Rahmen als Antwort auf Gewalt gegen Kinder entwickeln, der in die nationalen Planungsprozesse eingebunden ist. Ein solch integriertes, systematisches Konzept zum Schutz von Kindern kommt allen Kindern zugute. Es kann auf die unterschiedlichsten Situationen reagieren, mit denen ein einzelnes Kind konfrontiert sein kann.

Das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (Unicef) definiert ein Kinderschutzsystem als System, das alle Gesetze, Richtlinien, Vorschriften und Dienstleistungen in allen sozialen Bereichen umfasst, die Prävention und Schutzmechanismen unterstützen – insbesondere in der Sozialhilfe, im Bildungs-, Gesundheits-, Sicherheits- und Rechtswesen. Diese Systeme sind Teil des sozialen Schutzes und gehen darüber hinaus. Die Verantwortung ist häufig auf mehrere Regierungsstellen verteilt, die Dienstleistungen werden von lokalen Behörden, nichtstaatlichen Dienstleistern und lokal organisierten Gemeinschaften erbracht, weshalb die Koordination zwischen den Bereichen und Ebenen, einschließlich routinemäßiger Verweissysteme, zu einem notwendigen Bestandteil wirksamer Kinderschutzsysteme wird.

Auf dem Weg zu integrierten Kinderschutzsystemen

Die EU-Mitgliedstaaten sind verpflichtet, Kinder vor allen Formen von Gewalt zu schützen. Daher sollten sie geeignete gesetzgeberische, administrative, soziale und pädagogische Maßnahmen für den wirksamen Schutz von Kindern ergreifen. Diese Verpflichtung leitet sich aus internationalen und europäischen Rechtsdokumenten zu den Menschenrechten, u. a. insbesondere der UN-Kinderrechtskonvention (Artikel 3 und 19) und der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (Artikel 24), ab.

Mit der 2011 angenommenen Mitteilung der Europäischen Kommission Eine EU-Agenda für die Rechte des Kindes sollen die Bemühungen zum Schutz und zur Förderung der Rechte des Kindes intensiviert werden und es soll zudem sichergestellt werden, dass diese in der Praxis auch Wirkung zeigen. Während der Umsetzung dieser EU-Agenda hat sich die EU-Gesetzgebung weiterentwickelt. Sie trägt den Bestimmungen und den Formulierungen der UN-Kinderrechtskonvention und der EU-Charta der Grundrechte hinsichtlich der Rechte des Kindes Rechnung und weist zugleich erneut auf das Kindeswohl hin, das stets vorrangige Erwägung sein muss.

Die Strategie der EU zur Beseitigung des Menschenhandels 2012–2016 verdeutlicht, wie wichtig die Erstellung EU-weiter Leitlinien für integrierte Kinderschutzsysteme ist. Die Strategie fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre Kinderschutzsysteme zu verstärken, und hebt hervor: „Umfassende kindgerechte Schutzsysteme, die eine behördenübergreifende und multidisziplinäre Koordinierung sicherstellen, sind unabdingbar, um den diversen Bedürfnissen der verschiedenen Gruppen von Kindern [...] gerecht zu werden“. Das 7. Europäische Forum für die Rechte der Kinder untersuchte 2012, welche Rolle diese Systeme in unterschiedlichen Situationen spielen, in die Kinder geraten können. Im Rahmen des 8. Forums im Jahr darauf gab die Kommission bekannt, dass sie 2014 Leitlinien für integrierte Kinderschutzsysteme erarbeiten werde.

Der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes hat in seiner Allgemeinen Bemerkung Nr. 13 im Jahr 2011 zu Artikel 19: Das Recht des Kindes auf Freiheit vor allen Formen der Gewalt maßgebliche Leitlinien erlassen:

  • Überwindung isolierter, fragmentierter und reaktiver Kinderschutzinitiativen;
  • Definition eines Koordinierungsrahmens zur Beseitigung von Gewalt über umfassende, an den Kinderrechten orientierte Fürsorge- und Schutzmaßnahmen.

Ein integriertes Kinderschutzsystem, dessen Schwerpunkt auf Prävention liegt, muss eine an Kinderrechten und nicht an Fürsorge orientierte Vorgehensweise wählen. Dies erfordert eine ganzheitliche Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention. Die Allgemeine Bemerkung Nr. 5 (2003) enthält Handlungshilfen für Staaten zu den Maßnahmen, die für eine wirksame Umsetzung der Konvention erforderlich sind.

Der Europarat hat im Einklang mit den Empfehlungen des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes und mit der UN-Studie über Gewalt gegen Kinder Leitlinien erlassen, die die Erstellung und Umsetzung eines ganzheitlichen nationalen Rahmens zum Schutz der Rechte des Kindes und zur Beseitigung von Gewalt gegen Kinder fördern. Die Leitlinien des Europarates für integrierte nationale Strategien zum Schutz von Kindern vor Gewalt (2009) enthalten einen Vorschlag für einen interdisziplinären und systematischen nationalen Rahmen zur Verhinderung aller Gewalthandlungen gegen Kinder und die entsprechende Reaktion darauf.