Standards für Pflegefamilien

In allen Mitgliedstaaten gibt es gesetzliche Bestimmungen für Pflegefamilien, einschließlich Standards. Die Bestimmungen zur Anzahl der Kinder in einer Pflegefamilie sollen die Qualität der Betreuung der Kinder gewährleisten und die Überwachung der Pflegeeltern erleichtern.

Pflegeeltern müssen Schulungen absolvieren, die von der zuständigen Behörde und/oder dem Pflegedienst angeboten werden. Allerdings sind in den meisten Staaten keine solchen Schulungen erforderlich, wenn es sich bei den Pflegeeltern um Verwandte handelt. Dauer und Inhalt der Schulungen unterscheiden sich erheblich sowohl innerhalb eines Staates als auch zwischen den Staaten.

Bestimmungen zur Festlegung der maximalen Anzahl von Kindern in einer Pflegefamilie

 
 

Quelle: FRA, 2014

  Ja, eine maximale Anzahl von Kindern ist gesetzlich geregelt
  Nein, es gibt keine Bestimmungen zu einer maximalen Anzahl von Kindern
  Keine Angaben

Die wichtigsten Ergebnisse

  • Nicht alle EU-Mitgliedstaaten haben Bestimmungen über die genaue Anzahl der Kinder erlassen, die in einer Pflegefamilie untergebracht werden dürfen. 
  • In manchen Mitgliedstaaten, in denen die maximale Anzahl der Kinder pro Pflegefamilie nicht gesetzlich geregelt ist, schreibt das Gesetz vor, dass die Zahl von anderen Kriterien abhängt, und Entscheidungen werden von Fall zu Fall getroffen. 
  • Lediglich die Hälfte der Mitgliedstaaten hat Bestimmungen zur Höchstzahl der Kinder pro Pflegefamilie erlassen. 
  • Dort, wo es spezifische Bestimmungen gibt, schwankt die maximale Anzahl der Kinder erheblich (von zwei bis zu acht Kindern pro Familie). 
  • In dezentralen Systemen ohne Bestimmungen über die maximale Anzahl von Kindern sind häufig Diskrepanzen innerhalb des Landes festzustellen.

Nur die Hälfte der EU-Mitgliedstaaten hat Rechtsvorschriften zur maximalen Anzahl der Kinder erlassen, die in einer Pflegefamilie untergebracht werden dürfen.

Wenn es Vorschriften gibt, dann beziehen diese sich häufig auf die körperliche und psychische Gesundheit der Kinder, die Zahl der leiblichen Kinder in der Familie und die Anzahl der Geschwister.

In Kroatien beispielsweise darf eine Pflegefamilie drei Kinder aufnehmen, obwohl z. B. bei Geschwistern auch Ausnahmeregegelungen zulässig sind. Pro Pflegefamilie ist nur ein Kind mit einer schweren Behinderung zulässig. Ein Einpersonenhaushalt darf maximal zwei Kinder oder ein Kind mit einer Behinderung aufnehmen.

In Finnland ist die Anzahl der Kinder in einer Pflegefamilie auf maximal vier beschränkt, einschließlich von Kindern, die bereits im Haushalt leben. Ausnahmen sind möglich, wenn Geschwister betroffen sind.

Doch selbst dann, wenn es Bestimmungen gibt, können die zuständigen Behörden davon abweichen. So darf beispielsweise in Frankreich der Präsident des Großen Gemeinderates (Conseil général) Pflegeeltern die Erlaubnis erteilen, mehr Kinder als gesetzlich zulässig (bis zu drei Kinder) aufzunehmen, falls spezifische Bedürfnisse vorliegen und geeignete Voraussetzungen für deren Aufnahme gegeben sind.

In manchen Mitgliedstaaten wie Deutschland und Rumänien, in denen es keine derartigen Regelungen gibt, sollte über die Anzahl der Kinder von Fall zu Fall unter Berücksichtigung der geltenden Kriterien und anderer Anforderungen entschieden werden. Sehr oft gibt es allgemeine Bestimmungen, wonach die maximale Anzahl der Kinder unter anderem zu folgenden Aspekten in Bezug gesetzt wird: der verfügbare Platz, die körperliche und geistige Verfassung der Kinder und ihre individuellen Bedürfnisse, die Zahl der erwachsenen Betreuungspersonen in der Pflegefamilie und die Anzahl der im Haus lebenden leiblichen Kinder.

In der Praxis obliegt die Entscheidung in vielen Mitgliedstaaten ohne spezifische Regelungen der zuständigen Behörde oder den Fachkräften im sozialen Bereich, die die Aufnahmekapazität einer Pflegefamilie einschätzen und/oder für das einzelne Kind zuständig sind.