Eine nationale Stelle, der die Koordination der Zuständigkeiten verantwortlich obliegt, fördert und gewährleistet die Abstimmung zwischen Regierungsstellen, verschiedenen Provinzen/Ländern und Regionen, der zentralen und anderen Ebenen des Staates, der Regierung, der Zivilgesellschaft und den Anbietern des privaten Sektors. Außerdem beteiligt sie sich an der wirksamen Umsetzung von Gesetzen und politischen Maßnahmen. In dezentralen Systemen ist der Bedarf an Zusammenarbeit und Koordination sogar noch wichtiger.
Zentralbehörde mit nationalen Koordinationsaufgaben (Weitere Informationen zu Behörden mit Koordinationsaufgaben auf nationaler Ebene, aufgeschlüsselt nach EU-Mitgliedstaaten, siehe unten.)
Anmerkung: Für Luxemburg, Österreich und Polen liegen keine Angaben vor.
Quelle: FRA, 2014
In zehn Mitgliedstaaten (Estland, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern) ist das Ministerium, das vorrangig für Kinderschutz zuständig ist, auch für dessen Koordination, einschließlich der Überwachung, zuständig. Innerhalb des Ministeriums wird dazu typischerweise ein spezielles Sekretariat für diese Dienststelle eingerichtet.
Dreizehn Mitgliedstaaten (Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Kroatien, Lettland, Litauen, Malta, Niederlande, Portugal, Rumänien, Schweden und Slowakei) haben eine eigene Behörde errichtet, um die Umsetzung von nationaler Politik und Rechtsvorschriften zu koordinieren und oftmals auch zu überwachen.
Im Vereinigten Königreich gibt es keine Koordination auf nationaler Ebene. Innerhalb des federführenden Ministeriums in jeder einzelnen Region werden Fachabteilungen eingerichtet, die mit Koordinationsaufgaben betraut sind.
Wohlfahrtsministerium (Labklājības ministrija) Kommission für den Schutz der Rechte des Kindes (Bērnu tiesību aizsardzības komisija)