10
April
2017

Gerechtigkeit für die Opfer von Hasskriminalität aus berufspraktischer Sicht - Zusammenfassung

Hasskriminalität ist die gravierendste Form der
Diskriminierung und stellt eine fundamentale
Verletzung der Grundrechte dar. Die Europäische
Union (EU) ist entschlossen, gegen Hasskriminalität
vorzugehen, und hat dies mit Rechtsvorschriften
wie dem Rahmenbeschluss des Rates zur
strafrechtlichen Bekämpfung bestimmter Formen
und Ausdrucksweisen von Rassismus und
Fremdenfeindlichkeit aus dem Jahr 2008 unter
Beweis gestellt. Ungeachtet dessen wird die
Mehrheit der in der EU begangenen Hassdelikte
nicht angezeigt und bleibt daher unsichtbar, sodass
die Opfer keine Wiedergutmachung erfahren.

Es ist von wesentlicher Bedeutung, derartige Straftaten zu verhindern – ebenso wichtig ist es aber auch, dafür zu sorgen, dass die Opfer Zugang zur Justiz haben. Das heißt, sie müssen befähigt werden, ihre Erfahrungen den zuständigen Einrichtungen zu melden, und anschließend die Unterstützung erhalten, die sie benötigen. Zugleich müssen Hassdelikte unverzüglich und wirksam untersucht und die TäterInnen bestraft werden.

Die vorliegende Zusammenfassung präsentiert die wichtigsten Ergebnisse aus dem Bericht der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) zur Gerechtigkeit für die Opfer von Hasskriminalität aus berufspraktischer Sicht (Ensuring justice for hate crime victims: professional perspectives). Der Bericht bietet wichtige Einblicke aus der Sicht von Fachleuten aus den unterschiedlichsten Bereichen, einschließlich von Strafgerichten, Staatsanwaltschaften, Polizei und Nichtregierungsorganisationen, die Opfer von Hasskriminalität unterstützen. So beleuchtet der Bericht die komplexen Probleme, denen die Opfer bei einer Strafanzeige begegnen, und zeigt, welche organisatorischen und verfahrensrechtlichen Faktoren den Zugang zur Justiz sowie die ordnungsgemäße Erfassung und Verfolgung von Hassdelikten behindern.