Die EU-Mitgliedstaaten beteiligen sich immer häufiger an Maßnahmen des Grenzmanagements auf hoher See, die in oder in Zusammenarbeit mit Drittländern und an den EU Grenzen stattfinden. Derartige Maßnahmen bergen die Gefahr, gegen den Grundsatz der Nichtzurückweisung zu verstoßen. Dieser Eckpfeiler des internationalen Rechtsrahmens für den Schutz von Flüchtlingen verbietet die Rückführung von Personen in ein Land, in dem ihnen Verfolgung droht. Die vorliegenden Leitlinien enthalten konkrete Vorschläge, wie das Risiko der Zurückweisung in solchen Situationen verringert werden kann – ein praktisches Instrument, das unter Mitwirkung von ExpertInnen anlässlich eines Treffens in Wien im März 2016 entwickelt wurde.