Diese Leitlinien zur Verringerung des Risikos der Zurückweisung im Rahmen des Grenzmanagements sollen die EU und ihre Mitgliedstaaten unterstützen, wenn sie Maßnahmen des integrierten Grenzmanagements in Zusammenarbeit mit Drittländern durchführen. Darüber hinaus sollen sie das Risiko senken, dass Mitgliedstaaten haftbar gemacht werden. Dabei sind die Leitlinien nicht erschöpfend, und die Mitgliedstaaten müssen alle ihnen aus dem Völkerrecht sowie den europäischen und nationalen Rechtsvorschriften erwachsenden Verpflichtungen erfüllen, unabhängig davon, ob sie in diesen Leitlinien erfasst sind.