5
Dezember
2016

Leitlinien zur Verringerung des Risikos der Zurückweisung im Rahmen des Außengrenzen-Managements in oder in Zusammenarbeit mit Drittländern

Die EU-Mitgliedstaaten beteiligen sich immer häufiger an Maßnahmen des Grenzmanagements auf hoher See, die in oder in Zusammenarbeit mit Drittländern und an den EU Grenzen stattfinden. Derartige Maßnahmen bergen die Gefahr, gegen den Grundsatz der Nichtzurückweisung zu verstoßen. Dieser Eckpfeiler des internationalen Rechtsrahmens für den Schutz von Flüchtlingen verbietet die Rückführung von Personen in ein Land, in dem ihnen Verfolgung droht. Die vorliegenden Leitlinien enthalten konkrete Vorschläge, wie das Risiko der Zurückweisung in solchen Situationen verringert werden kann – ein praktisches Instrument, das unter Mitwirkung von ExpertInnen anlässlich eines Treffens in Wien im März 2016 entwickelt wurde.

Diese Leitlinien zur Verringerung des Risikos der Zurückweisung im Rahmen des Grenzmanagements sollen die EU und ihre Mitgliedstaaten unterstützen, wenn sie Maßnahmen des integrierten Grenzmanagements in Zusammenarbeit mit Drittländern durchführen. Darüber hinaus sollen sie das Risiko senken, dass Mitgliedstaaten haftbar gemacht werden. Dabei sind die Leitlinien nicht erschöpfend, und die Mitgliedstaaten müssen alle ihnen aus dem Völkerrecht sowie den europäischen und nationalen Rechtsvorschriften erwachsenden Verpflichtungen erfüllen, unabhängig davon, ob sie in diesen Leitlinien erfasst sind.