Zwar haben manche EU-Mitgliedstaaten erfolgreich Hürden beseitigt, die verhinderten, dass Menschen mit Behinderungen vollständig am Arbeitsmarkt und an der Gesellschaft insgesamt teilhaben konnten. Doch für andere Staaten bleibt dies weiterhin als Herausforderung bestehen. Die FRA untersucht einerseits, wo rechtliche und gesellschaftliche Barrieren existieren. Andererseits zeigt sie bewährte Praktiken auf, die Mitgliedstaaten eingeführt haben, um Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Zunächst befasste sich die FRA mit den Schwierigkeiten, vor denen Menschen mit einer geistigen Behinderung oder psychischen Gesundheitsproblemen stehen. Künftig wird die FRA daran arbeiten, die Situation von Kindern mit Behinderungen zu untersuchen und Indikatoren in Bezug auf Behinderungen zu entwickeln.
Werte wie Würde, Autonomie, Gleichheit und Inklusion (die, anders als die Integration, ein heterogenes Ganzes anstrebt und die einzugliedernden Individuen nicht in Untergruppen unterteilt) sind zentrale Grundsätze der EU. Das jüngste UN-Menschenrechtsabkommen – die Behindertenrechtskonvention (CRPD) – legt ausdrücklich fest, dass die Schlüsselkonzepte Selbstbestimmung, Teilhabe und Inklusion auch für Menschen mit Behinderungen gelten, nämlich für Personen, „die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können“.
Die EU-Grundrechtecharta verbietet Diskriminierung aufgrund einer Behinderung und erkennt das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Integration an.