Der Grundsatz der Nichtdiskriminierung ist fest in der Gesetzgebung der Europäischen Union (EU) verankert und umfasst auch Bestimmungen für den Zugang zur Justiz. In diesem Bericht der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) wird untersucht, mit welchen Verfahren in Diskriminierungsfällen Rechtsmittel geltend gemacht werden können. Er enthält eine detaillierte Analyse dessen, was die mit Diskriminierungsfällen befassten Stellen in den EU-Mitgliedstaaten tun, um mögliche Diskriminierungsopfer zu unterstützen und ihnen Rechtsschutz zu bieten.