Aus dem Bericht geht hervor, dass diese Menschen und ihre RechtsberaterInnen in solchen Fällen häufig Schwierigkeiten haben, ein gerichtliches Verfahren wegen Mehrfachdiskriminierung einzuleiten. Dies liegt entweder an einem mangelnden Verständnis von Mehrfachdiskriminierung oder ist darin begründet, dass es rechtlich schlicht einfacher ist, eine Beschwerde aus nur einem Grund einzulegen.
„Um sicherzustellen, dass alle Menschen beim Zugang zu ihren Grundrechten gleich behandelt werden, müssen Gesetzgebung und Gesundheitssysteme die Komplexität des Lebens der Menschen anerkennen“, erklärt Morten Kjaerum, Direktor der FRA. „Menschen zeichnen sich beispielsweise nicht nur durch ihr Geschlecht sondern auch durch ihr Alter, ihre ethnische Herkunft oder eine Behinderung aus. Die Antidiskriminierungsgesetze sollten geändert werden, um es Opfern von Mehrfachdiskriminierung zu ermöglichen, ihre Angelegenheit vor Gericht zu bringen. Zudem muss das Personal im Gesundheitswesen im Bereich der Antidiskriminierung geschult werden, damit die Menschen ihren Bedürfnissen entsprechend behandelt werden, ganz gleich, wer sie sind.“
Der Bericht macht Folgendes deutlich:
Der FRA-Bericht untersucht, wie auf rechtlicher Ebene gegen Mehrfachdiskriminierung vorgegangen wird und betrachtet die einschlägige Rechtsprechung mit besonderem Augenmerk auf dem Gesundheitswesen. Der Bericht beinhaltet ferner Meinungen und ausgewählte Erfahrungsberichte von Personen, die Gesundheitsdienste in Anspruch nehmen, sowie des Gesundheitspersonals. Es soll gezeigt werden, welche Erfahrungen Menschen, die sich in Geschlecht, Alter, Behinderung und ethnischer Herkunft unterscheiden, in Italien, Österreich, Schweden, der Tschechischen Republik und dem Vereinigten Königreich machen, wenn sie Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen möchten.
Weitere Auskünfte erhalten Sie unter: media@fra.europa.eu Tel.: +43 1 580 30 642
Anmerkungen für die Redaktion: