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Gesundheitswesen: Unzureichender Schutz vor Ungleichbehandlung

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Ein neuer Bericht der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) zeigt die konkreten Hindernisse und Erfahrungen mit Ungleichbehandlung auf, denen sich Menschen beim Zugang zu medizinischer Versorgung aufgrund des Zusammenspiels mehrerer Merkmale (z. B. ethnische Herkunft, Geschlecht, Alter oder Behinderung) gegenübersehen.

Aus dem Bericht geht hervor, dass diese Menschen und ihre RechtsberaterInnen in solchen Fällen häufig Schwierigkeiten haben, ein gerichtliches Verfahren wegen Mehrfachdiskriminierung einzuleiten. Dies liegt entweder an einem mangelnden Verständnis von Mehrfachdiskriminierung oder ist darin begründet, dass es rechtlich schlicht einfacher ist, eine Beschwerde aus nur einem Grund einzulegen.

„Um sicherzustellen, dass alle Menschen beim Zugang zu ihren Grundrechten gleich behandelt werden, müssen Gesetzgebung und Gesundheitssysteme die Komplexität des Lebens der Menschen anerkennen“, erklärt Morten Kjaerum, Direktor der FRA. „Menschen zeichnen sich beispielsweise nicht nur durch ihr Geschlecht sondern auch durch ihr Alter, ihre ethnische Herkunft oder eine Behinderung aus. Die Antidiskriminierungsgesetze sollten geändert werden, um es Opfern von Mehrfachdiskriminierung zu ermöglichen, ihre Angelegenheit vor Gericht zu bringen. Zudem muss das Personal im Gesundheitswesen im Bereich der Antidiskriminierung geschult werden, damit die Menschen ihren Bedürfnissen entsprechend behandelt werden, ganz gleich, wer sie sind.“

Der Bericht macht Folgendes deutlich:

  • Ungleicher Schutz und rechtliche Unklarheiten erschweren es, Fälle von Mehrfachdiskriminierung vor Gericht zu bringen. Im Bereich des Gesundheitswesens schützen die Antidiskriminierungsgesetze der EU vor Diskriminierung aufgrund der ethnischen Herkunft und des Geschlechts, jedoch nicht vor einer Diskriminierung aus Gründen des Alters, einer Behinderung oder der sexuellen Ausrichtung. Zudem gibt es in lediglich sechs der 27 EU-Mitgliedstaaten Rechtsvorschriften zur Mehrfachdiskriminierung, wobei dieser Begriff häufig nicht eindeutig definiert ist. Ein einheitlicher Schutz im Gesundheitswesen vor Diskriminierung aus allen Gründen wäre ein wichtiger Ausgangspunkt für wirksame Maßnahmen gegen Mehrfachdiskriminierung. Diese Thematik wird in der „horizontalen Richtlinie“ behandelt, einer Rechtsvorschrift, die derzeit auf EU-Ebene verhandelt wird und die den Schutz vor Diskriminierung auch außerhalb des Beschäftigungsbereichs auf die Gründe Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexuelle Ausrichtung ausdehnen würde.
     
  • RechtsanwältInnen klagen bei Beschwerden im Bereich des Gesundheitswesens häufig nicht auf Diskriminierung, da hier geringere Entschädigungen als beispielsweise bei Klagen auf ärztliche Behandlungsfehler zu erwarten sind. Damit die vorhandenen Antidiskriminierungsgesetze ihre Wirkung entfalten, müssen die Gerichte angemessene und abschreckende Entschädigungen für Diskriminierungsfälle zusprechen. Hierdurch würden mehr BeschwerdeführerInnen und ihre RechtsanwältInnen dazu ermutigt, Diskriminierungsfälle, einschließlich Fälle von Mehrfachdiskriminierung, vor Gericht zu bringen.
     
  • Mangelndes Wissen darüber, wie und wo Beschwerden vorgebracht werden können, erschwert den Zugang zur Justiz. Die Opfer wissen oft nicht genau, wo sie Unterstützung finden – bei den Beschwerdestellen für das Gesundheitswesen oder den Gleichbehandlungsstellen, die für die Gleichbehandlung aller BürgerInnen zuständig sind. Zudem besteht wenig Vertrauen in die Wirksamkeit der bestehenden Beschwerdesysteme im Gesundheitswesen, und es wird befürchtet, dass das Einlegen einer Beschwerde eine schlechtere Behandlung durch das Gesundheitspersonal zur Folge haben könnte. Eine einzige Gleichbehandlungsstelle für alle Formen der Diskriminierung, einschließlich der Mehrfachdiskriminierung, sowie eine bessere Koordination mit den für das Gesundheitswesen zuständigen Beschwerdestellen, würden den Zugang zur Justiz maßgeblich verbessern.
     
  • Nicht immer berücksichtigen die Gesundheitssysteme die unterschiedlichen Bedürfnisse der Personen, die Gesundheitsdienste in Anspruch nehmen. Für Menschen, die mehr als ein geschütztes Merkmal wie beispielsweise Geschlecht, Alter oder Zugehörigkeit zu einer Minderheitengruppe aufweisen, schaffen die Gesundheitssysteme möglicherweise (unbeabsichtigt) Hindernisse beim Zugang zur medizinischen Versorgung, oder sie bieten Gesundheitsdienste von unterschiedlicher Qualität an. Regierungen und Gesundheitsbehörden könnten zur Verbesserung der Situation beitragen, indem sie Weiterbildungen zum Thema Antidiskriminierung für das Gesundheitspersonal aktiv fördern und positive Maßnahmen zur Unterstützung von Menschen einleiten, die der Gefahr einer Mehrfachdiskriminierung ausgesetzt sind. Dies kann beispielsweise durch ein Angebot von Sprach- und Vermittlungsdiensten oder Öffentlichkeitsarbeit geschehen.
     
  • Die derzeitigen Gesundheitsstatistiken reichen nicht aus, um das Ausmaß der Benachteiligung von Gruppen angemessen bewerten zu können, die mehr als ein geschütztes Merkmal tragen. Auf der Grundlage von Daten können faktengestützte und damit wirkungsvollere politische Maßnahmen entwickelt werden. Daher ist es wichtig, Instrumente zu erarbeiten, die aussagekräftige und vergleichbare Daten zum tatsächlichen Ausmaß der Benachteiligung im Gesundheitswesen hinsichtlich der unterschiedlichen Diskriminierungsgründe liefern.

Der FRA-Bericht untersucht, wie auf rechtlicher Ebene gegen Mehrfachdiskriminierung vorgegangen wird und betrachtet die einschlägige Rechtsprechung mit besonderem Augenmerk auf dem Gesundheitswesen. Der Bericht beinhaltet ferner Meinungen und ausgewählte Erfahrungsberichte von Personen, die Gesundheitsdienste in Anspruch nehmen, sowie des Gesundheitspersonals. Es soll gezeigt werden, welche Erfahrungen Menschen, die sich in Geschlecht, Alter, Behinderung und ethnischer Herkunft unterscheiden, in Italien, Österreich, Schweden, der Tschechischen Republik und dem Vereinigten Königreich machen, wenn sie Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen möchten.

Weitere Auskünfte erhalten Sie unter: media@fra.europa.eu
Tel.: +43 1 580 30 642

 

Anmerkungen für die Redaktion:

  • Die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) hat den Auftrag, den EntscheidungsträgerInnen in der EU und in den Mitgliedstaaten faktengestützte Grundrechtsberatung bereitzustellen und damit einen Beitrag zu fundierteren und zielorientierteren Debatten und Maßnahmen auf dem Gebiet der Grundrechte zu leisten.
     
  • „Mehrfachdiskriminierung“ ist eine Form der Diskriminierung, die auf mehr als einem Grund basiert – etwa Geschlecht, Alter, ethnische Herkunft, Behinderung, etc. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn eine Roma-Frau bei einer Entbindung diskriminiert wird, wobei dies nicht nur geschieht, weil sie eine Frau ist (da nicht alle Frauen eine solche Diskriminierung erleben), und auch nicht nur, weil sie eine Roma ist (da nicht alle Roma mit dieser Problematik konfrontiert sind). Sie wird also aufgrund der Kombination zweier Faktoren diskriminiert: weil sie eine Roma und eine Frau ist.