Press Release

Kinder mit Behinderungen anfälliger für Missbrauch aufgrund von lückenhaftem Schutz

Issay-studio/ shutterstock
Jungen und Mädchen mit Behinderungen werden häufiger vernachlässigt und auch häufiger Opfer von körperlicher und sexueller Gewalt als Kinder ohne Behinderungen. Außerdem greifen die existierenden Schutzmaßnahmen weniger für Kinder mit Behinderungen, da sie oft genau zwischen dem allgemeinen Schutz des Kindes und dem Schutz von Menschen mit Behinderungen fallen, offenbart der aktuelle Bericht der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA). Aus diesem Grund müssen Kinder mit Behinderungen im Rahmen nationaler Kinderschutzsysteme sowie politischer Strategien und Maßnahmen als eigene Zielgruppe Beachtung finden. Nur so können sie vollständig in die Gesellschaft integriert werden und ein gewaltfreies Leben führen.

„Wir müssen Kinder mit Behinderungen wirksamer vor Gewalt, Missbrauch und Mobbing schützen“, sagt der Interimsdirektor der FRA, Constantinos Manolopoulos, im Vorfeld des Internationalen Tags der Menschen mit Behinderung. „Die EU und ihre Mitgliedstaaten müssen Schritte unternehmen, um dieses Thema anzugehen, das größtenteils im Verborgenen bleibt. Kinder mit Behinderungen müssen ohne Angst in einer Gesellschaft leben können, in die sie vollständig integriert sind.”

Der Bericht über „Gewalt gegen Kinder mit Behinderungen: Gesetzgebung, Politik und Programme in der Europäischen Union“ (Violence against children with disabilities: legislation, policies and programmes in the European Union) untersucht, welche Formen Gewalt gegen Kinder mit Behinderungen annehmen kann, welche Ursachen ihr zugrunde liegen und in welchen Lebensbereichen sie auftritt. Der Bericht macht ebenfalls Vorschläge, wie diese Gewalt bekämpft werden kann.

Offiziell liegen keine Zahlen zu Kindern mit Behinderungen und dem Ausmaß der Gewalt vor, der sie ausgesetzt sind. Der Bericht zeigt jedoch auf, inwiefern diese Kinder aufgrund sozialer Isolation, Stigmatisierung und einer starken Abhängigkeit von Betreuung und Unterstützung benachteiligt sind.

Der Bericht stellt ebenfalls dar, an welchen Stellen die EU und ihre Mitgliedstaaten am besten eingreifen können, um Kinder mit Behinderungen besser zu schützen:

  • Ganzheitlicher Ansatz des Kinderschutzes: Kinderschutzdienste sollten Kindern mit Behinderungen und ihren Familien eine umfassende Unterstützung bieten, die alle Aspekte des Lebens des Kindes berücksichtigen.
  • Bekämpfung von Isolation und Abgrenzung: Die Bemühungen um eine inklusive Bildung, die Bekämpfung von Vorurteilen und der Aufbau inklusiverer Gesellschaften müssen intensiviert werden.
  • Vermehrte und koordinierte Unterstützung: Die Mitgliedstaaten sollten geeignete Koordinierungsmechanismen sicherstellen, z. B. Kontaktstellen, um die Arbeit verschiedener Berufsgruppen miteinander zu verbinden. Dazu gehören medizinische Versorgung, Sozialdienste, Bildung, Justizwesen und Opferhilfe.
  • Förderung der kinderorientierten Prävention und der Einbeziehung von Kindern: Die Mitgliedstaaten sollten gewährleisten, dass bei Entwurf, Umsetzung und Überwachung von Rechtsvorschriften, politischen Strategien, Diensten und Maßnahmen zur Gewaltbekämpfung Kinder mit Behinderungen vertreten werden, sowohl direkt als auch durch Vertreter- und Familienverbände.

Der Bericht enthält auch Beispiele für bereits umgesetzte Schutz- und Präventionsmaßnahmen, die sich an Fachleute, Familien oder Kinder mit Behinderungen selbst richten.

Der Bericht ist unter folgendem Link abrufbar: Violence against children with disabilities: legislation, policies and programmes in the European Union.

Weitere Auskünfte erhalten Sie unter: media@fra.europa.eu / Tel.: +43 1 58030642

Hinweise für die Redaktion:

  • Die FRA wird diesen Bericht auf der Konferenz der Europäischen Kommission vorstellen, die anlässlich des Tags der Menschen mit Behinderungen am 7. und 8. Dezember in Brüssel stattfindet. Dieses Jahr ist das Schwerpunktthema der Konferenz „Kinder und junge Menschen mit Behinderungen“.
  • Weitere Arbeiten der FRA zu Rechten des Kindes und Menschen mit Behinderungen stehen auf der FRA-Website zur Verfügung.
  • Die Agentur der EU für Grundrechte (FRA) gibt faktengetützte Grundrechtsberatung Entscheidungsträgern und –trägerinnen auf EU- und nationaler Ebene und trägt somit zu fundierteren und zielgerichteteren Debatten und Politiken im Zusammenhang mit den Grundrechten bei.