Press Release

Schwere Formen der Arbeitsausbeutung: FRA-Studie fordert Null- Toleranz

Oft sind VerbraucherInnen sich nicht bewusst, dass ihre Nahrung oder ihre Kleidung von
Menschen hergestellt wird, deren Arbeitskraft in schwerer Weise ausgebeutet wird. Wie ein
neuer Bericht der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) zeigt, verfügt die
EU zwar über Rechtsvorschriften, die bestimmte schwere Formen der Ausbeutung von
Arbeitskräften verbieten. Dennoch laufen Arbeiterinnen und Arbeiter, die innerhalb der EU
umziehen oder in die EU einwandern, Gefahr, ausgebeutet zu werden.

Ungeachtet dessen gilt für den Straftatbestand, eine Arbeitskraft unter besonders ausbeuterischen Bedingungen zu beschäftigen, in einigen EU-Mitgliedstaaten eine Höchststrafe von weniger als zwei Jahren, was einer so gravierenden Verletzung der Grundrechte nicht gerecht wird.

„Die Ausbeutung von Arbeitskräften, die durch ihre wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse gezwungen sind, sich auf unwürdige Arbeitsbedingungen einzulassen, ist nicht akzeptabel“, erklärte der Interimsdirektor der FRA, Constantinos Manolopoulos. „Wir sprechen hier von einem endemischen Problem, bei dem wir dringend tätig werden müssen, um Abhilfe zu schaffen. Die EU-Mitgliedstaaten müssen sich stärker für ein Klima der Null-Toleranz gegenüber schweren Formen der Ausbeutung von Arbeitskräften einsetzen. Sie müssen Schritte einleiten, um die Lage wirksamer zu überwachen und Sanktionen gegen TäterInnen zu verhängen.“

Der neue Bericht der FRA untersucht als erster seiner Art umfassend alle kriminellen Formen der Ausbeutung von Arbeitskräften in der EU. Es geht hier um Menschen, die innerhalb der EU umziehen oder in die EU einwandern. Wie die Ergebnisse zeigen, ist die kriminelle Ausbeutung von Arbeitskräften in einer Reihe von Wirtschaftszweigen weit verbreitet, vor allem in der Landwirtschaft, im Bauwesen, in der Hotellerie und Gastronomie, in der Hausarbeit und dem verarbeitenden Gewerbe. Die Täterinnen und Täter laufen jedoch nur ein geringes Risiko, strafrechtlich verfolgt zu werden oder ihre Opfer entschädigen zu müssen. Diese Situation schädigt nicht nur die Opfer selbst, sondern unterminiert auch die Arbeitsnormen im Allgemeinen.

Auch wenn die Ausbeutung von Arbeitskräften an verschiedenen Orten und in verschiedenen Wirtschaftszweigen vorhanden ist, so haben diese Arbeiterinnen und Arbeiter oft vieles gemeinsam, wie etwa sehr geringe Löhne – manchmal 1 EUR pro Stunde oder weniger – und Arbeitszeiten von 12 Stunden oder mehr an sechs oder gar sieben Tagen in der Woche. Ein wesentlicher Faktor, der zur derzeitigen Situation weit verbreiteter Straflosigkeit beiträgt, sind fehlende Anzeigen der Betroffenen: sie werden entweder an einer Anzeige gehindert oder wollen keine Anzeigen erstatten, weil sie Angst haben, ihre Arbeit zu verlieren.

Um die Lage zu verbessern, macht die FRA in ihrem Bericht u. a. folgende Vorschläge:

  • Die EU-Mitgliedstaaten müssen für ein umfassendes, wirksames und ein hinreichend ausgestattetes System von Arbeitsplatzkontrollen sorgen.
  • Um Untersuchungen in Fällen von schwerer Arbeitsausbeutung wirksamer zu machen, sollten auch in grenzüberschreitenden Bereichen enge Kontakte zwischen Polizei, Staatsanwaltschaft und Aufsichtsbehörden wie der Gewerbeaufsicht sowie Unterstützungsdiensten und ArbeitgeberInnenverbänden hergestellt werden.
  • Den Betroffenen muss ein besserer Zugang zum Recht gewährt werden, z. B. durch verstärkte Bemühungen, ausgebeutete Arbeitskräfte auf ihre Rechte aufmerksam zu machen, und zwar vor und nach ihrer Ankunft in dem EU-Land, in dem sie arbeiten.
  • Die nationalen Behörden müssen Vertrauen schaffen und ein Gefühl von Sicherheit und Schutz vermitteln, um ausgebeutete Arbeiterinnen und Arbeiter zu ermutigen, ihre Erfahrungen zu berichten. Gewerbeaufsicht und Polizei sollten enger zusammen arbeiten, damit sie Fälle von schwerer Arbeitsausbeutung immer dort aufdecken, wo sie sich ereignen.
  • Private Unternehmen wie nationale Behörden sind aufgerufen, jegliche Unterstützung von Arbeitsausbeutung zu verhindern, indem sie keine Auftrag- oder UnterauftragnehmerInnen einsetzen, die Arbeitskräfte ausbeuten.
  • VerbraucherInnen müssen darüber aufgeklärt werden, dass eine angebotene Ware oder Dienstleistung möglicherweise unter schwerer Ausbeutung von Arbeitskräften hergestellt wurde bzw. erbracht wird. In einem Zertifizierungssystem sollten Produkte von Unternehmen, die die Rechte ihrer Arbeitrerinnen und Arbeiter achten, ausgezeichnet werden.

Den vollständigen Bericht über schwere Formen der Arbeitsausbeutung finden Sie im Pressepaket:

Severe Labour Exploitation (auf Englisch) >>

Die folgenden Links verweisen auf FRA-Veröffentlichungen zu anderen relevanten Themen:

Victims of crime in the EU: the extent and nature of support for victims (auf Englisch) 
Grundrechte an Europas südlichen Seegrenzen (Zusammenfassung)
MigrantInnen in einer irregulären Situation, die als Hausangestellte arbeiten: grundrechtliche Herausforderungen für die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten (Bericht)
Criminalisation of migrants in an irregular situation (Kurzbericht, auf Englisch)
Legal entry channels to the EU (Fokuspapier, auf Englisch)

Weitere Auskünfte erhalten Sie unter: media@fra.europa.eu
Tel.: +43 1 580 30 642

Hinweise für die Redaktion:

  • Die Feldforschung zu diesem Bericht konzentrierte sich auf 21 EU-Mitgliedstaaten, während Untersuchungen zum rechtlichen und institutionellen Rahmen für schwere Formen der Ausbeutung von Arbeitskräften in allen 28 Mitgliedstaaten durchgeführt wurden.
  • Die FRA hat insgesamt 616 ExpertInnengespräche mit verschiedenen Berufsgruppen durchgeführt, die sich mit der Ausbeutung von Arbeitskräften befassen, darunter Vertreterinnen und Vertretern von Gewerbeaufsicht und Berufsgenossenschaften, Polizei und Zoll, Nichtregierungsorganisationen und Gewerkschaften, Arbeitsvermittlungsagenturen und ArbeitgeberInnenverbänden, sowie nationale ExpertInnen auf politischer Ebene.
  • Für diesen Bericht wurden keine Opfer von Arbeitsausbeutung befragt. Die FRA wird aber in Kürze ihre Arbeit an einem Folgeprojekt aufnehmen und dabei Menschen befragen, deren Arbeitskraft in der EU ausgebeutet wurde, oder bei denen das Risiko einer solchen Ausbeutung besteht.
  • Die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) bietet EntscheidungsträgerInnen auf EU- und nationaler Ebene faktengestützte Grundrechtsberatung an und trägt so zu fundierten und zielgerichteten Debatten und politischen Strategien zu den Grundrechten bei.