Ungeachtet dessen gilt für den Straftatbestand, eine Arbeitskraft unter besonders ausbeuterischen Bedingungen zu beschäftigen, in einigen EU-Mitgliedstaaten eine Höchststrafe von weniger als zwei Jahren, was einer so gravierenden Verletzung der Grundrechte nicht gerecht wird.
„Die Ausbeutung von Arbeitskräften, die durch ihre wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse gezwungen sind, sich auf unwürdige Arbeitsbedingungen einzulassen, ist nicht akzeptabel“, erklärte der Interimsdirektor der FRA, Constantinos Manolopoulos. „Wir sprechen hier von einem endemischen Problem, bei dem wir dringend tätig werden müssen, um Abhilfe zu schaffen. Die EU-Mitgliedstaaten müssen sich stärker für ein Klima der Null-Toleranz gegenüber schweren Formen der Ausbeutung von Arbeitskräften einsetzen. Sie müssen Schritte einleiten, um die Lage wirksamer zu überwachen und Sanktionen gegen TäterInnen zu verhängen.“
Der neue Bericht der FRA untersucht als erster seiner Art umfassend alle kriminellen Formen der Ausbeutung von Arbeitskräften in der EU. Es geht hier um Menschen, die innerhalb der EU umziehen oder in die EU einwandern. Wie die Ergebnisse zeigen, ist die kriminelle Ausbeutung von Arbeitskräften in einer Reihe von Wirtschaftszweigen weit verbreitet, vor allem in der Landwirtschaft, im Bauwesen, in der Hotellerie und Gastronomie, in der Hausarbeit und dem verarbeitenden Gewerbe. Die Täterinnen und Täter laufen jedoch nur ein geringes Risiko, strafrechtlich verfolgt zu werden oder ihre Opfer entschädigen zu müssen. Diese Situation schädigt nicht nur die Opfer selbst, sondern unterminiert auch die Arbeitsnormen im Allgemeinen.
Auch wenn die Ausbeutung von Arbeitskräften an verschiedenen Orten und in verschiedenen Wirtschaftszweigen vorhanden ist, so haben diese Arbeiterinnen und Arbeiter oft vieles gemeinsam, wie etwa sehr geringe Löhne – manchmal 1 EUR pro Stunde oder weniger – und Arbeitszeiten von 12 Stunden oder mehr an sechs oder gar sieben Tagen in der Woche. Ein wesentlicher Faktor, der zur derzeitigen Situation weit verbreiteter Straflosigkeit beiträgt, sind fehlende Anzeigen der Betroffenen: sie werden entweder an einer Anzeige gehindert oder wollen keine Anzeigen erstatten, weil sie Angst haben, ihre Arbeit zu verlieren.
Um die Lage zu verbessern, macht die FRA in ihrem Bericht u. a. folgende Vorschläge:
Den vollständigen Bericht über schwere Formen der Arbeitsausbeutung finden Sie im Pressepaket:
Severe Labour Exploitation (auf Englisch) >>
Die folgenden Links verweisen auf FRA-Veröffentlichungen zu anderen relevanten Themen:
Victims of crime in the EU: the extent and nature of support for victims (auf Englisch) Grundrechte an Europas südlichen Seegrenzen (Zusammenfassung)MigrantInnen in einer irregulären Situation, die als Hausangestellte arbeiten: grundrechtliche Herausforderungen für die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten (Bericht)Criminalisation of migrants in an irregular situation (Kurzbericht, auf Englisch)Legal entry channels to the EU (Fokuspapier, auf Englisch)
Weitere Auskünfte erhalten Sie unter: media@fra.europa.eu Tel.: +43 1 580 30 642
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