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Die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in der EU verwirklichen

Der Europäische Tag der Menschen mit Behinderungen ist eine Gelegenheit, uns an unsere dringende Verpflichtung zu erinnern, Gleichheit für alle zu erreichen. Dies ist umso dringlicher, als die Europäische Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen im Jahr 2020 ausläuft.

Die EU und alle ihre Mitgliedstaaten haben das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen unterzeichnet und müssen deshalb den eingegangenen Verpflichtungen nachkommen.

Dies ist vor allem deshalb dringend geboten, weil die Menschen in Europa immer älter werden und es daher auch mehr Menschen mit Behinderungen gibt.

Das Übereinkommen ist erwiesenermaßen ein Motor für Veränderungen. Ein Papier der FRA aus dem Jahr 2015 hob hervor, wie es weitreichende rechtliche und politische Veränderungen in der gesamten EU bewirkt hat:

Es hat zu nationalen Aktionsplänen und Strategien für Menschen mit Behinderungen geführt.

Darüber hinaus hat es einige Mitgliedstaaten dazu veranlasst, ihre Gesetze und Maßnahmen zu ändern, um Menschen mit Behinderungen mehr Autonomie und mehr Wahlfreiheit und Kontrolle über ihr Leben zu gewähren.

Mit der derzeitigen Neuformierung des Europäischen Parlaments und der Kommission entstehen neue Impulse, ähnlich zu handeln.

Es gibt ermutigende Anzeichen von der neuen Europäischen Kommission.

Die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, hat die Kommissarin für Gleichheitspolitik, Helena Dalli, beauftragt, für die weitere Umsetzung des Übereinkommens durch die EU Sorge zu tragen.

Kommissarin Dalli schlägt vor, die Bewertung der derzeitigen EU-Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen sorgfältig zu prüfen und dafür zu sorgen, dass alle künftigen Rechtsvorschriften und Maßnahmen der EU dem Übereinkommen und den Bedürfnissen von Menschen mit Behinderungen in vollem Umfang gerecht werden.

Bei der Festlegung von Prioritäten zur Förderung der Rechte von Menschen mit Behinderungen wird sie Menschen mit Behinderungen und ihre Familien direkt einbeziehen. Darüber hinaus wird sie Organisationen und einschlägige Interessenträger konsultieren.

Das Übereinkommen bietet zusammen mit den Rechtsvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten eine solide Plattform, um das Leben von Menschen mit Behinderungen spürbar zu ändern. Dazu gehören beispielsweise der Übergang zu einem gemeinschaftsbasierten Leben und einer besseren Zugänglichkeit.

Für einen echten Wandel müssen die Mitgliedstaaten diese Rechtsvorschriften jedoch wirksam in die Praxis umsetzen.

Nur dann kann Europa seiner politischen Verpflichtung zu einer „Union der Gleichstellung“ nachkommen, die für Menschen mit Behinderungen echte Ergebnisse liefert, damit sie ihre Rechte gleichberechtigt mit anderen wahrnehmen können.