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Erhalten Opfer von Menschenrechtsverletzungen durch Unternehmen Gerechtigkeit?

© Freshideas / Adobestock
Große Unternehmen für ihre Menschenrechtsverletzungen zur Rechenschaft zu ziehen, ist schwierig, und vielen Opfern widerfährt nie Gerechtigkeit. Zu diesem Ergebnis kommt ein neuer Bericht der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA). Grund hierfür ist das komplexe Geflecht multinationaler Unternehmen, die in verschiedenen Ländern Netzwerke von Tochterunternehmen und Lieferketten unterhalten. Der Bericht zeigt praktische, verfahrenstechnische und finanzielle Hindernisse auf. , die die EU und ihre Mitgliedstaaten beseitigen sollten. Nur so ist sicherzustellen, dass Opfer solcher Rechtsverletzungen Zugang zu wirksamen Rechtsbehelfen haben.

„Die Justiz ist stärker auf große Unternehmen ausgerichtet als auf die Opfer. Doch große und kleine Unternehmen müssen für ihr Handeln zur Rechenschaft gezogen werden, unabhängig davon, wo dies geschieht. In der heutigen globalisierten Welt können diese Handlungen die Rechte von Menschen beeinträchtigen, die weit entfernt vom Ursprung dieser Handlungen leben“, so der Direktor der FRA, Michael O’Flaherty. „Die EU und ihre Mitgliedstaaten müssen gleiche Bedingungen schaffen, damit Opfer auf einfache und wirksame Weise Gerechtigkeit für jede Verletzung ihrer Rechte einfordern und erhalten können.“

Der Bericht „Business and human rights – access to remedy“ (Unternehmen und Menschenrechte – Zugang zu Rechtsbehelfen) stellt fest, dass Opfer Schwierigkeiten haben, ihre Rechte auf etablierten Wegen über die Gerichte oder alternative außergerichtliche Lösungen geltend zu machen.

Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit Unternehmen können Gegenstand zivil-, strafrechtlicher oder verwaltungsrechtlicher Verfahren sein. Diese Verfahren sind unterschiedlich, weshalb Opfer ihre Rechte auch auf verschiedene Weise geltend machen müssen.

Um dieses Ungleichgewicht zu beheben und den Opfern einen besseren Zugang zu wirksamen Rechtsbehelfen zu ermöglichen, wenn ihnen Unrecht widerfährt, hat die FRA folgende Forderungen an die EU und die Mitgliedstaaten formuliert:

  • die Umkehrung der Beweislast, um Ungleichheiten zwischen Opfern und Unternehmen zu beseitigen; sowie die Verpflichtung der Unternehmen zur Offenlegung der Informationen, die Opfer benötigen, um einen Rechtsanspruch geltend zu machen. Denn für Opfer ist es häufig sehr schwierig, Rechtsverletzungen zu beweisen oder Unternehmen dafür haftbar zu machen.
  • Einzelpersonen sollten die Möglichkeit erhalten, kollektive Rechtsbehelfe oder Verbandsklagen zu nutzen, und dies sollte vereinfacht werden. Dazu gehört auch, den Geltungsbereich von Gesetzen über Sammelklagen so auszuweiten, dass er auch Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit Unternehmen abdeckt.
  • die finanzielle und rechtliche Unterstützung von zivilgesellschaftlichen Organisationen und alternativen Einrichtungen zu Gerichten, wie nationale Menschenrechtsinstitutionen, Ombudsstellen und Verbraucherorganisationen, damit sie Einzelpersonen oder Opfergruppen vertreten können.
  • Überarbeitung der Vorschriften über Prozesskostenhilfe, damit Opfer es sich leisten können, gegen Unternehmen vorzugehen, da die Gerichtsverfahren kostspielig sein können und Unternehmen größere finanzielle Mittel zur Verfügung haben.
  • Klärung der rechtlichen Haftung bei grenzüberschreitenden Fällen von Rechtsverletzungen durch Unternehmen, da Unternehmen und ihre Tochtergesellschaften länderübergreifend außerhalb der Zuständigkeit nationaler Gerichte tätig sind, was es für Opfer schwierig macht, Unternehmen zur Rechenschaft zu ziehen.
  • Verpflichtung von Unternehmen zur Bewertung der Auswirkungen, die ihre Aktivitäten auf die Menschenrechte haben, um das Risiko von Rechtsverletzungen zu minimieren.

Für diesen Bericht befragte die FRA in den Jahren 2019 und 2020 Wirtschafts- und Menschenrechtsexpertinnen und -experten sowie Fachleute aus der Praxis in Deutschland, Finnland, Frankreich, Italien, den Niederlanden, Polen, Schweden und dem Vereinigten Königreich.

Die Feldforschung stützt sich auf die Stellungnahme der FRA „Improving access to remedy in the area of business and human rights at the EU level“ (Verbesserung des Zugangs zu Rechtsmitteln im Bereich Wirtschaft und Menschenrechte auf EU-Ebene) aus dem Jahr 2017.