„Die Justiz ist stärker auf große Unternehmen ausgerichtet als auf die Opfer. Doch große und kleine Unternehmen müssen für ihr Handeln zur Rechenschaft gezogen werden, unabhängig davon, wo dies geschieht. In der heutigen globalisierten Welt können diese Handlungen die Rechte von Menschen beeinträchtigen, die weit entfernt vom Ursprung dieser Handlungen leben“, so der Direktor der FRA, Michael O’Flaherty. „Die EU und ihre Mitgliedstaaten müssen gleiche Bedingungen schaffen, damit Opfer auf einfache und wirksame Weise Gerechtigkeit für jede Verletzung ihrer Rechte einfordern und erhalten können.“
Der Bericht „Business and human rights – access to remedy“ (Unternehmen und Menschenrechte – Zugang zu Rechtsbehelfen) stellt fest, dass Opfer Schwierigkeiten haben, ihre Rechte auf etablierten Wegen über die Gerichte oder alternative außergerichtliche Lösungen geltend zu machen.
Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit Unternehmen können Gegenstand zivil-, strafrechtlicher oder verwaltungsrechtlicher Verfahren sein. Diese Verfahren sind unterschiedlich, weshalb Opfer ihre Rechte auch auf verschiedene Weise geltend machen müssen.
Um dieses Ungleichgewicht zu beheben und den Opfern einen besseren Zugang zu wirksamen Rechtsbehelfen zu ermöglichen, wenn ihnen Unrecht widerfährt, hat die FRA folgende Forderungen an die EU und die Mitgliedstaaten formuliert:
Für diesen Bericht befragte die FRA in den Jahren 2019 und 2020 Wirtschafts- und Menschenrechtsexpertinnen und -experten sowie Fachleute aus der Praxis in Deutschland, Finnland, Frankreich, Italien, den Niederlanden, Polen, Schweden und dem Vereinigten Königreich.
Die Feldforschung stützt sich auf die Stellungnahme der FRA „Improving access to remedy in the area of business and human rights at the EU level“ (Verbesserung des Zugangs zu Rechtsmitteln im Bereich Wirtschaft und Menschenrechte auf EU-Ebene) aus dem Jahr 2017.