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Praktische Leitlinien zu Grenzkontrollen und Grundrechten an Landaußengrenzen

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blende11.photo © adobestock.com, 2020
Die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) veröffentlicht neue Praxisleitlinien für den Umgang mit Grundrechtsbelangen an den Landaußengrenzen der EU. Die Leitlinien enthalten praktische Hinweise, die Grenzschutzbeamte dabei unterstützen sollen, bei ihrer täglichen Arbeit die Grundrechte der Menschen zu achten.

Die Leitlinien zu Grenzkontrollen und Grundrechten an Landaußengrenzen („Border controls and fundamental rights at external land borders“) enthalten praktische Hinweise für Grenzschutzbeamte zu fünf Themen:

  1. Würdevolle Behandlung aller Menschen
  2. Ermittlung und Weiterverweisung schutzbedürftiger Personen
  3. Achtung der Rechtsgrundlage, der Notwendigkeit und der Verhältnismäßigkeit bei der Anwendung von Gewalt
  4. Anwendung von Schutzmaßnahmen, wenn Personen an den Grenzen festgehalten werden
  5. Einhaltung der Verfahrensgarantien und Schutz personenbezogener Daten

Es werden Beispiele für konkrete Maßnahmen gegeben, die Grenzschutzbeamte und Vertreter anderer zuständiger Behörden auf operativer Ebene ergreifen sollten, um bei ihrer täglichen Arbeit die Grundrechte der Menschen zu achten.

Zuvor hat die FRA bereits praktische Leitlinien zu einer Vielzahl von Themen veröffentlicht, darunter: Verringerung des Risikos der Zurückweisung bei der Zusammenarbeit mit Drittländern; Aufgriff von Migranten in einer irregulären Situation und Umsiedlung unbegleiteter Minderjähriger.

Hier finden Sie alle praktischen Leitlinien der FRA.