Press Release

Technologische Antworten auf COVID-19 sollten auch die Grundrechte garantieren

COVID-19 tracing on a mobile phone
Blue Design © adobestock.com, 2020
Zahlreiche Regierungen suchen nach Technologien, um die Ausbreitung von COVID-19 zu überwachen und zu verfolgen, heißt es in einem neuen Bericht der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA). Regierungen, die zum Schutz der öffentlichen Gesundheit und zur Überwindung der Pandemie Technologien einsetzen, müssen die Grundrechte aller Menschen achten.

„Technologien können Regierungen helfen, ihre Reaktionen auf die COVID-19-Pandemie zu steuern“, sagt der Direktor der FRA, Michael O’Flaherty. „Wie bei allen Lösungen müssen die Regierungen jedoch dafür Sorge tragen, dass alle unsere Strategien im Bereich der öffentlichen Gesundheit auch die Achtung der Grundrechte beinhalten. Dazu gehört auch die Wahrung der Privatsphäre und des Datenschutzes.“

Dieser zweite Bericht „Coronavirus pandemic in the EU: fundamental rights implications“ (Coronavirus-Pandemie in der EU: Auswirkungen auf die Grundrechte) beleuchtet die Maßnahmen, mit denen die EU-Mitgliedstaaten gegen die Pandemie vorgehen, und zeigt Ansätze auf, die den Menschenrechten Rechnung tragen und als Beispiel für andere Mitgliedstaaten dienen können.

Er hebt hervor, wie wichtig es ist, sorgfältig und regelmäßig zu prüfen, wie sich die Maßnahmen, die die Regierungen als Reaktion auf die Pandemie ergreifen, auf die Grundrechte der Menschen auswirken:

  1. Nutzerdaten, Privatsphäre, Datenschutz und andere Rechte: In vielen Ländern erhalten Gesundheits- und Polizeibehörden von Telekommunikationsanbietern Zugang zu Verkehrs- und Standortdaten, um Einzelpersonen, wie etwa Personen, die unter Quarantäne stehen, zu verfolgen. Darüber hinaus geben die Regierungen die Entwicklung von Apps zur Kontaktverfolgung in Auftrag, um die Ausbreitung des Virus einzudämmen. Viele haben sich mit Datenschutzbehörden und/oder Sachverständigen beraten, um die Einhaltung der EU-Datenschutzvorschriften zu gewährleisten.
    • Die Regierungen sollten sicherstellen, dass sie beim Schutz der Gesundheit alle grundrechtlichen Garantien umsetzen – etwa die freie und in Kenntnis der Sachlage erteilte Einwilligung. Zudem sollten die Regierungen gewährleisten, dass die Verwendung der erhobenen personenbezogenen Daten nicht ausgeweitet wird. Zudem sollten Bemühungen, die Quellcodes der Apps öffentlich zugänglich zu machen, die Transparenz und das Vertrauen in die Verwendung solcher Tools weiter erhöhen.
  2. Ausnahmezustand: Zahlreiche Regierungen haben den Ausnahmezustand oder gleichwertige Maßnahmen ausgerufen und verlängert, um die Pandemie zu bewältigen.
    • Die Regierungen sollten die Auswirkungen von Notmaßnahmen auf die Grundrechte sorgfältig bewerten, wenn dadurch die Bewegungs- und Versammlungsfreiheit eingeschränkt wird.
  3. Tägliches Leben: Alle Regierungen der EU hielten an Maßnahmen zur physischen und sozialen Distanzierung fest. Dies hatte weitreichende Auswirkungen auf Grundrechte wie das Recht auf Freizügigkeit und Versammlungsfreiheit. Die Kontrollen im Bereich der öffentlichen Gesundheit an den Grenzen veranlassten außerdem einige Länder dazu, die Asylverfahren auszusetzen. Auch Rechte in Bezug auf Arbeit, Bildung und Zugang zur Justiz waren betroffen. Da fast alle Bildungseinrichtungen im April geschlossen blieben, wechselten einige zum Fernunterricht.
    • Die Regierungen sollten Wege finden, um bestehende Ungleichheiten für Kinder mit Schwierigkeiten beim Fernzugang auszugleichen. Dazu gehören Kinder aus Migrantenfamilien oder Minderheiten, Kinder aus ärmeren Familien und Kinder mit Behinderungen.
  4. Gefährdete Gruppen: Manche Menschen sind stärker gefährdet als andere, weil die physische Distanzierung schwieriger zu gewährleisten ist, wie etwa in Pflegeheimen und in Strafvollzugsanstalten oder in überbelegten Unterkünften für Obdachlose. Das Zuhausebleiben betrifft unverhältnismäßig auch Gruppen wie etwa Roma, deren Lebensgrundlage zum Beispiel häufig von der Arbeit im Freien auf Märkten abhängt.
    • Die Regierungen sollten weiterhin Lösungen anbieten, um den besonderen Bedürfnissen dieser Gruppen gerecht zu werden, einschließlich der Aufrechterhaltung sozialer Kontakte und Unterstützung.

Dies ist der zweite einer Reihe von Berichten über die Auswirkungen des Coronavirus in den 27 EU-Mitgliedstaaten. Der Bericht erfasst Maßnahmen, die vom 21. März bis zum 30. April 2020 galten. Er enthält zudem Ergebnisse der Grundrechteerhebung der FRA über das Bewusstsein der Menschen für Datenschutzeinstellungen auf ihren Mobiltelefonen.

Weitere Auskünfte erhalten Sie unter: media@fra.europa.eu  / Tel.: +43 1 580 30 653.