Press Release

Terrorismus bekämpfen, Grundrechte wahren

Terrorismus stellt eine ernsthafte Bedrohung für das Leben und die Sicherheit der Bevölkerung dar und gefährdet die staatliche Sicherheit. Gleichzeitig können Gesetze und politische Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung direkt oder indirekt schwerwiegende Einschränkungen der Grundrechte und -freiheiten mit sich bringen, wie ein neuer Bericht der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) zeigt. Der Bericht beruht auf Facherkenntissen und enthält Vorschläge, wie die Terrorismusbekämpfung durch größere rechtliche Klarheit, praktische Leitlinien und stärkere Sicherheitsvorkehrungen verbessert werden könnte.

„Bei Terroranschlägen ist die zerstörerische Wirkung sofort sichtbar. Doch die Angst und das damit verbundene Misstrauen haben tiefgreifende langfristige Auswirkungen auf die Gesellschaft. Selbstverständlich müssen die Menschen vor solchen Anschlägen geschützt werden,” so der Direktor der FRA, Michael O’Flaherty. „Dabei müssen wir jedoch die Auswirkungen der Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung sorgfältig prüfen. Dieser Bericht soll die politischen Entscheidungsträger der EU und in den Mitgliedstaaten dabei unterstützen, die Rechtmäßigkeit solcher Maßnahmen sicherzustellen.“

rDer Bericht untersucht das wichtigste strafrechtliche Instrument der EU im Bereich der Terrorismusbekämpfung (Richtlinie (EU) 2017/541). Er befasst sich mit den Auswirkungen der Richtlinie auf die Grundrechte und Grundfreiheiten. Er bietet zudem Einblicke in die Erfahrungen, die Fachleute aus der Praxis und andere Sachverständige mit fundierten Kenntnissen in diesem Bereich bei der praktischen Anwendung der Bestimmungen der Richtlinie gemacht haben.

Die Richtlinie soll den Ländern helfen, die Bedrohung durch den Terrorismus einzudämmen. Aber Gesetze, Strategien und Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung wirken sich häufig auf die Grundrechte aus und betreffen Einzelpersonen, Gruppen und die Gesellschaft insgesamt.

So erklärte ein Richter gegenüber der FRA: „Wenn ich immer abwarte, bis etwas passiert, sagen die Leute, dass die Justiz nicht funktioniert und andere Grundrechte nicht schützt. Wenn ich früh eingreife, werde ich kritisch gefragt: ‚Leben wir noch in einem demokratischen Land?‘ Es ist unheimlich schwierig, das richtige Gleichgewicht zu finden.“

Der Bericht enthält faktengestützte Ratschläge, um Politikschaffende in der gesamten EU dazu zu bewegen, die Richtlinie unter uneingeschränkter Achtung der Grundrechte anzuwenden:

  • Klarstellung was „Terrorismus“ im Strafrecht bedeutet: Eine weite Definition des Begriffs „terroristische Straftat“ lässt viel Spielraum für Interpretationen. Mehr Rechtsklarheit würde sicherstellen, dass die Länder ihre Rechtsvorschriften zur Terrorismusbekämpfung EU-weit einheitlich anwenden.
  • Vermeidung der Bezeichnung rechtmäßiger Aktivitäten als Terrorismus: In der Richtlinie werden einige Aktivitäten als Vorläufer des Terrorismus unter Strafe gestellt, darunter die öffentliche Äußerung radikaler Ansichten, Schulungen oder Reisen in Konfliktgebiete. Dadurch steigt die Gefahr, dass die Behörden die Meinungs-, Informations- und Reisefreiheit – beispielsweise im Falle von Journalisten, humanitären Organisationen, Forschern oder Künstlern –, fälschlicherweise als Terrorismus betrachten. Deshalb müssen Ermittelnde im Bereich des Terrorismus mit Leitlinien und Schulungen unterstützt werden, damit sie klar zwischen rechtmäßigem Handeln und Terrorismus unterscheiden können.
  • Ermöglichung wirksamer Schutzvorkehrungen bei Ermittlungen: Um Terrorismus zu verhindern, verfügen die Ermittler häufig über weitreichende Ermittlungsbefugnisse, darunter Überwachungsmaßnahmen und die Sammlung nachrichtendienstlicher Erkenntnisse. Dies kann sich auf den Datenschutz, die Privatsphäre und den Zugang zu justiziellen Rechten auswirken. Um sicherzustellen, dass Ermittlungen zielgerichtet und gerechtfertigt sind, müssen die Länder adäquate Schutzvorkehrungen, klare Genehmigungssysteme und eine Überwachung der Ermittlungen vorsehen.
  • Vermeidung der Diskriminierung bestimmter Gruppen: Gegen Angehörige einer Religionsgemeinschaft, vor allem des muslimischen Glaubens, werden möglicherweise mit größerer Wahrscheinlichkeit strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet. Einige religiöse Praktiken können auch als Anzeichen für Radikalisierung missverstanden werden. Dies erfordert Leitlinien und Schulungen zur Vermeidung von Voreingenommenheit und Missverständnissen sowie die Erhebung von Daten, um die Auswirkungen auf die verschiedenen Gruppen zu bewerten.
  • Gewährleistung des Zugangs zur Justiz auch außerhalb des Strafrechtes: Einige Länder setzen auch auf nicht strafrechtliche Maßnahmen wie Hausarrest, Reiseverbote und die Überwachung von Verdächtigen oder Personen, die sich einer Straftat schuldig gemacht oder sogar freigesprochen wurden. Solche Verwaltungsmaßnahmen unterliegen weniger Zwängen als strafrechtliche Maßnahmen und werden in größerem Umfang genehmigt, oft auf Grundlage von Informationen von Nachrichtendiensten. Dies erschwert den Kampf um Gerechtigkeit. Die Länder müssen der Anwendung solcher Maßnahmen klare Regeln und Bedingungen zugrunde legen. Sie sollten es den Menschen auch ermöglichen, die ihnen auferlegten Maßnahmen wirksam anzufechten. In diesem Zusammenhang sollten Aufsichtsgremien das Mandat und die Befugnisse haben, bei Beschwerden über nicht strafrechtliche Maßnahmen behilflich zu sein.

Der Bericht wird den politischen Entscheidungsträgern der EU und der Mitgliedstaaten dabei helfen, den Terrorismus wirksam zu bekämpfen und die Grundrechte zu wahren.

Die Europäische Kommission hat die FRA aufgefordert, sie bei der Bewertung der Auswirkungen der Richtlinie zu unterstützen und an ihrer eigenen Bewertung mitzuwirken, die ebenfalls heute erscheint.

Die Ergebnisse stützen sich auf Fachliteratur und Befragungen von Fachleuten aus der Praxis und Expertinnen und Experten in sieben EU-Ländern: Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Spanien, Schweden und Ungarn. Die FRA befragte Richter, Rechtsanwälte, Staatsanwälte, Strafverfolgungsbeamte, Vertreter der Zivilgesellschaft, Aufsichtsexperten und Wissenschaftler.

Weitere Auskünfte erhalten Sie unter: media@fra.europa.eu / Tel.: +43 1 580 30 642