„Bei Terroranschlägen ist die zerstörerische Wirkung sofort sichtbar. Doch die Angst und das damit verbundene Misstrauen haben tiefgreifende langfristige Auswirkungen auf die Gesellschaft. Selbstverständlich müssen die Menschen vor solchen Anschlägen geschützt werden,” so der Direktor der FRA, Michael O’Flaherty. „Dabei müssen wir jedoch die Auswirkungen der Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung sorgfältig prüfen. Dieser Bericht soll die politischen Entscheidungsträger der EU und in den Mitgliedstaaten dabei unterstützen, die Rechtmäßigkeit solcher Maßnahmen sicherzustellen.“
rDer Bericht untersucht das wichtigste strafrechtliche Instrument der EU im Bereich der Terrorismusbekämpfung (Richtlinie (EU) 2017/541). Er befasst sich mit den Auswirkungen der Richtlinie auf die Grundrechte und Grundfreiheiten. Er bietet zudem Einblicke in die Erfahrungen, die Fachleute aus der Praxis und andere Sachverständige mit fundierten Kenntnissen in diesem Bereich bei der praktischen Anwendung der Bestimmungen der Richtlinie gemacht haben.
Die Richtlinie soll den Ländern helfen, die Bedrohung durch den Terrorismus einzudämmen. Aber Gesetze, Strategien und Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung wirken sich häufig auf die Grundrechte aus und betreffen Einzelpersonen, Gruppen und die Gesellschaft insgesamt.
So erklärte ein Richter gegenüber der FRA: „Wenn ich immer abwarte, bis etwas passiert, sagen die Leute, dass die Justiz nicht funktioniert und andere Grundrechte nicht schützt. Wenn ich früh eingreife, werde ich kritisch gefragt: ‚Leben wir noch in einem demokratischen Land?‘ Es ist unheimlich schwierig, das richtige Gleichgewicht zu finden.“
Der Bericht enthält faktengestützte Ratschläge, um Politikschaffende in der gesamten EU dazu zu bewegen, die Richtlinie unter uneingeschränkter Achtung der Grundrechte anzuwenden:
Der Bericht wird den politischen Entscheidungsträgern der EU und der Mitgliedstaaten dabei helfen, den Terrorismus wirksam zu bekämpfen und die Grundrechte zu wahren.
Die Europäische Kommission hat die FRA aufgefordert, sie bei der Bewertung der Auswirkungen der Richtlinie zu unterstützen und an ihrer eigenen Bewertung mitzuwirken, die ebenfalls heute erscheint.
Die Ergebnisse stützen sich auf Fachliteratur und Befragungen von Fachleuten aus der Praxis und Expertinnen und Experten in sieben EU-Ländern: Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Spanien, Schweden und Ungarn. Die FRA befragte Richter, Rechtsanwälte, Staatsanwälte, Strafverfolgungsbeamte, Vertreter der Zivilgesellschaft, Aufsichtsexperten und Wissenschaftler.
Weitere Auskünfte erhalten Sie unter: media@fra.europa.eu / Tel.: +43 1 580 30 642