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Verbesserung der Integration von Migrantinnen und Migranten durch belastbarere EU-Rechtsvorschriften

savvapanf © adobestock.com, 2021
Ein stabiler Aufenthaltsstatus, die Möglichkeit, frei zu arbeiten und den Arbeitsplatz zu wechseln, sowie der Zugang zu sozialer Sicherheit verbessern allesamt die Integration von Drittstaatsangehörigen in der EU. Untersuchungen der EU-Agentur für Grundrechte (FRA) zeigen jedoch, dass der Status der langfristigen Aufenthaltsberechtigung in der EU, der diese Rechte gewährt, nicht ausreichend genutzt wird. Die FRA fordert die EU und die nationalen Behörden auf, die Vorschriften zu vereinfachen, Hindernisse zu beseitigen und die Inanspruchnahme des EU-Status zu verbessern.

Der Status der langfristigen Aufenthaltsberechtigung in der EU gewährt den Menschen verschiedene Rechte. Diese Rechte würden ihre Integration und Eingliederung in die Aufnahmegesellschaften unterstützen.

Der aktuelle Bericht der FRA über den Status der langfristigen Aufenthaltsberechtigung zeigt, wie die bestehenden Vorschriften verbessert werden könnten, nämlich durch:

  • Steigerung der Attraktivität des EU-Status der langfristigen Aufenthaltsberechtigung – Der EU-Status der langfristigen Aufenthaltsberechtigung bietet mehr Rechte als nationale Langzeitregelungen und ermöglicht es den Menschen, sich innerhalb der EU frei zu bewegen. Damit mehr Menschen dieses Recht in Anspruch nehmen können, sollte die EU die Vorschriften vereinfachen und entsprechende Leitfäden für Antragsteller herausgeben. Die EU-Länder sollten die Antragsteller auch besser über den EU-Status informieren.
  • Vereinfachung der Wohnsitz- und Einkommensanforderungen – Um die Rechtsstellung als in den EU-Mitgliedstaaten langfristig Aufenthaltsberechtigte zu erlangen, müssen Migrantinnen und Migranten einen fünfjährigen ununterbrochenen Wohnsitz in einem Mitgliedstaat und ein stabiles Einkommen nachweisen. Dies stellt für viele eine Herausforderung dar. Die EU sollte die Aufenthalts- und Einkommensanforderungen vereinfachen, um den Zugang zum EU-Status zu erleichtern.
  • Erleichterung der Unterbringungs- und sprachlichen Anforderungen – Migrantinnen und Migranten haben oft Schwierigkeiten, eine Unterkunft nachzuweisen. Außerdem ist es für sie schwierig, die hohen sprachlichen Anforderungen zu erfüllen. Beides muss erfüllt werden, um den EU-Status zu erlangen. Die EU sollte die Unterbringungsanforderungen aufheben. Die EU-Länder sollten kein höheres Sprachniveau als A2 verlangen. Außerdem sollten sie den Sprachunterricht leichter zugänglich machen.
  • Anerkennung von Qualifikationen und Verbesserung des Zugangs zu Arbeitsmarkt und Bildung – Drittstaatsangehörige stoßen häufig auf Hindernisse bei der Suche nach einer Arbeitsstelle, die ihren Qualifikationen entspricht. Die EU könnte Rechtsvorschriften zur Förderung rascher und kostengünstiger Systeme für die Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen vorschlagen. Sie könnte auch die Vorschriften überarbeiten, um sicherzustellen, dass niemand beim Zugang zu Arbeitsmarkt und Bildung diskriminiert wird.
  • Erleichterung des Zugangs zum langfristigem Aufenthaltsstatus für Kinder – Familienangehörige verfügen häufig über unterschiedliche Aufenthaltstitel. Dies bedeutet, dass sie unterschiedliche Ansprüche haben. Um dieses Problem zu beheben, könnte die EU die Vorschriften für Kinder vereinfachen, damit sie in der EU ansässig werden können.
  • Verbesserung der Mobilität innerhalb der EU – Das Recht, sich innerhalb der EU frei zu bewegen, ist der größte Vorzug des EU-Systems. Doch wird dieses Recht oft nicht genutzt. Die EU sollte die Vorschriften entsprechend vereinfachen und dies unter den langfristig Aufenthaltsberechtigten bekanntmachen.
  • Lösungen für Personen, die vorübergehenden Schutz genießen – Die EU könnte Personen, die vorübergehenden Schutz genießen, aus der Ukraine geflohen sind und sich derzeit in der EU aufhalten, erlauben, den EU-Status zu beantragen.

Der Bericht stützt sich auf Forschungsarbeiten und Gesprächen mit 51 Sachverständigen und 267 Drittstaatsangehörigen in den 25 EU-Ländern, in denen die EU-Richtlinie über langfristig aufenthaltsberechtigte Drittstaatsangehörige angewendet wird.

Die Ergebnisse werden in die Diskussionen über die Überarbeitung der EU-Rechtsvorschriften zur langfristigen Aufenthaltsberechtigung einfließen.