Press Release

Mehr Menschen mit Behinderungen können an Wahlen teilnehmen, aber es bestehen nach wie vor Hindernisse

Hands placing a vote into a ballot box.
Bizoo_n/ Adobestock.com
Viele EU-Länder haben es Menschen mit Behinderungen erleichtert, an Wahlen teilzunehmen, so der jüngste Bericht der EU-Agentur für Grundrechte (FRA). Einige Gruppenstoßen jedoch immer noch auf Hindernisse, wenn sie wählen gehen oder sich zur Wahl stellen möchten. In dem Bericht werden bewährte Praktiken untersucht und Vorschläge unterbreitet, wie sichergestellt werden kann, dass Menschen mit Behinderungen bei Wahlen ihre Stimme abgeben können.

Eine von vier Personen in der EU hat eine Behinderung. Von diesen konnten mehr als 800 000 EU-Bürgerinnen und -Bürger aufgrund ihrer Behinderung nicht an den Wahlen zum Europäischen Parlament 2019 teilnehmen. In ihrem Bericht „Political participation of people with disabilities in the EU“ (Politische Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in der EU) untersucht die FRA die neuesten Entwicklungen und hebt die jüngsten Fortschritte sowie die aktuellen Herausforderungen hervor, darunter:

  • Rechtliche Einschränkungen:  in sieben Ländern (Bulgarien, Estland, Malta, Polen, Portugal, Rumänien und Zypern) sind Personen mit einem gesetzlichen Vormund nach wie vor gesetzlich automatisch von der Teilnahme an Wahlen ausgeschlossen. Mehrere Länder haben jedoch Beschränkungen des Wahlrechts aufgrund der Rechts- und Geschäftsfähigkeit, insbesondere für Menschen mit geistigen und psychosozialen Behinderungen, aufgehoben. Sie bieten nun Unterstützung bei der Stimmabgabe an oder bewerten jeden Fall einzeln.
  • Barrierefreiheit: Standards für Barrierefreiheit, insbesondere für Wahllokale, Websites und Sendeanstalten, haben es Betroffenen leichter gemacht, an Wahlen teilzunehmen. Menschen mit Seh-, Hör- oder geistigen Einschränkungen sehen sich jedoch nach wie vor mit erheblichen Hindernissen konfrontiert: es fehlen taktile Wahlhilfen, Informationen in Braille-Schrift, in Audio- oder leicht lesbaren Formaten.
  • Sensibilisierung für Rechte: 17 EU-Länder verfügen nun über Strategien zugunsten von Menschen mit Behinderungen, die sich speziell mit der politischen Teilhabe befassen. Es fehlt jedoch häufig eine systematische und sinnvolle Konsultation mit Behindertenorganisationen.
  • Politische Teilhabe: In einigen Ländern bestehen nach wie vor administrative Hindernisse in Bezug auf die Einholung von Informationen, die Eintragung in das Wählerverzeichnis und die Erlangung von Unterstützung bei Wahlen.

In dem Bericht werden Möglichkeiten aufgezeigt, wie sichergestellt werden kann, dass die Rechte aller Menschen geachtet werden. Hierzu zählen:

  • Aufhebung der Einschränkungen des aktiven und passiven Wahlrechts;
  • Verbesserung des Zugangs zur Stimmabgabe sowie zu Wahllokalen und Wahlunterlagen;
  • Durchführung von Schulungen für Wahlbehörden zur Sensibilisierung für Menschen mit Behinderungen und Einbeziehung von Behindertenorganisationen in Schulungen und während des gesamten Wahlprozesses;
  • Beseitigung administrativer Hindernisse für die politische Teilhabe und bessere Unterstützung der Betroffenen in Bezug auf die Stimmabgabe;
  • Messung der politischen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen durch Datenerhebung.

In dem Bericht werden zudem vielversprechende Praktiken aufgezeigt. Dazu gehören barrierefreie Kampagnen, Aktionspläne für öffentlich-rechtliche Sendeanstalten sowie die Bereitstellung spezieller Verkehrsmittel zur Erleichterung der Stimmabgabe.

Alle EU-Länder und die EU selbst haben das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ratifiziert. Darin ist das Recht auf politische Teilhabe für Menschen mit Behinderungen verankert. Darüber hinaus zielt die EU-Strategie für Menschen mit Behinderungen darauf ab, Länder dazu zu bewegen, diese Rechte zu erfüllen.

Hierzu äußert sich die FRA-Direktorin Sirpa Rautio wie folgt: „Die Möglichkeit, zu wählen und sich zur Wahl zu stellen, ist ein Schlüsselelement gut funktionierender Demokratien. Aber zu viele Menschen mit Behinderungen sind nach wie vor von diesem Grundrecht ausgeschlossen. Es gibt zwar Fortschritte, aber es bleibt noch viel zu tun, um die anhaltenden Herausforderungen zu überwinden, damit bei Wahlen alle Stimmen von Menschen mit Behinderungen gehört werden.“

Weitere Auskünfte erhalten Sie unter: media@fra.europa.eu / Tel.: +43 1 580 30 653