Mehr als 1,4 Millionen Menschen mit Behinderungen in der EU leben in Einrichtungen. Im Rahmen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) unterliegen die Europäische Union und die Mitgliedstaaten Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Deinstitutionalisierung, denen sie jedoch nicht nachkommen. Daher erleben viele Menschen, die in Einrichtungen leben, Verletzungen ihrer Grund- und Menschenrechte. Der neueste Bericht der FRA, Places of care = places of safety? Violence against persons with disabilities in institutions“ (Pflegeeinrichtungen = sichere Orte? Gewalt gegen Menschen mit Behinderungen in Einrichtungen) zeigt deutlich die Lücken im Schutz und in der Prävention von Gewalt, Missbrauch und Vernachlässigung auf.
Zu den in dem Bericht hervorgehobenen Formen von Gewalt zählen verbale Gewalt wie Anschreien und Beleidigungen, Zwangsbehandlungen und Übermedikation, Anwendung von freiheitsbeschränkenden und -entziehenden Maßnahmen, Arbeits- und finanzielle Ausbeutung sowie körperliche und sexualisierte Gewalt. Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen, Kinder und ältere Menschen mit Behinderungen sind einem höheren Missbrauchsrisiko ausgesetzt.
Gewalt und Missbrauch in Einrichtungen werden durch chronischen Personalmangel und unzureichende Ressourcen begünstigt. Viele Opfer sehen Missbrauch als normal an und sind nicht ausreichend darüber informiert, was ihre Rechte sind und wie sie Missbrauch melden können. Dadurch entstehen dauerhafte Barrieren sowie eine Kultur des Schweigens und der Straflosigkeit.
Um diese systemischen Mängel zu beheben, fordert die FRA die EU-Staaten auf, folgende Maßnahmen zu ergreifen:
- Institutionalisierung beenden und Inklusion von Menschen mit Behinderungen in die Gemeinschaft priorisieren, im Einklang mit den Verpflichtungen der EU und der Mitgliedstaaten gemäß Artikel 19 des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.
- Gewaltschutz stärken. Sicherstellen, dass die nationalen Rechtsvorschriften über die institutionelle Betreuung mit internationalen und EU-rechtlichen Verpflichtungen im Einklang stehen. Erfassen zuverlässiger, vergleichbarer und aktueller Daten, um die Situation besser einschätzen zu können und Gewalt in Einrichtungen zu verhindern, davor zu schützen und darauf zu reagieren.
- Überwachung verbessern. Sicherstellen, dass die Überwachungsstellen völlig unabhängig sind und über ausreichende Ressourcen verfügen, um regelmäßige, transparente und unangekündigte Besuche in den Einrichtungen durchführen zu können. Die Europäische Kommission sollte EU-Mittel aussetzen und von Einrichtungen wiedereinziehen, wenn es zu Verstößen kommt.
- Zugängliche Beschwerdekanäle gewährleisten. Zugang zu sicheren und vertraulichen Beschwerdemechanismen bereitstellen, die so ausgelegt sind, dass Opfer keine Vergeltungsmaßnahmen befürchten müssen und Hinweisgeber*innen wirksam geschützt werden.
- Leitlinien und Schulungen bereitstellen. Praktische Leitlinien erstellen für die wirksame Prävention von und Reaktion auf Gewalt in Einrichtungen. Obligatorische, multidisziplinäre Schulungen entwickeln für Beschäftigte in Einrichtungen, Überwachungsmechanismen, Polizei und Justiz.
- Gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen und Selbstvertretungsorganisationen umfassend an der Gestaltung, Umsetzung und Bewertung von politischen Maßnahmen und Programmen zur Bekämpfung von Gewalt in Einrichtungen beteiligt sind.
Hierzu äußert sich die FRA-Direktorin Sirpa Rautio wie folgt:
„Gewalt gegen Menschen mit Behinderungen in Einrichtungen ist ein systemisches Problem, das systemische Veränderungen erfordert. Die EU und ihre Mitgliedstaaten müssen ihren rechtlichen Verpflichtungen nachkommen und die Grundrechte von Menschen mit Behinderungen schützen, indem sie ihrer Inklusion in die Gemeinschaft Vorrang einräumen, sie mit Würde und Respekt behandeln und wirksam vor Gewalt und Missbrauch schützen.“
Der Bericht stützt sich auf Forschungsarbeiten in 27 EU-Ländern und drei Kandidatenländern (Albanien, Nordmazedonien und Serbien) sowie auf Interviews, die in zehn EU-Ländern (Deutschland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Malta, Polen, Portugal, Slowakei und Slowenien) durchgeführt wurden.
Die FRA hat bereits einen Bericht über den Übergang von Einrichtungen zum Leben in der Gemeinschaft für Menschen mit Behinderungen und über Gewalt gegen Kinder mit Behinderungen veröffentlicht.
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