Das zweite FRA-Bulletin 2026 zu Migration und Grundrechten zeigt: 75 Jahre nach der Annahme der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 und des darin enthaltenen Grundsatzes der Nichtzurückweisung wird genau dieser Grundsatz an den Grenzen Europas auf die Probe gestellt.
In dem Bulletin werden mehrere Grundrechtsbedenken aufgezeigt:
- Todesfälle auf See: Trotz der rückläufigen Zahl der Neuankömmlinge ereignen sich auf den Mittelmeer- und Atlantikrouten nach wie vor zahlreiche Todesfälle. Im Zeitraum von April bis Juni 2026 wurden auf diesen Routen nach Europa mindestens 559 Personen als tot oder vermisst gemeldet, darunter mindestens 15 Kinder.
- Rettung auf See: Organisationen der Zivilgesellschaft, die an Such- und Rettungseinsätzen beteiligt sind, stehen weiterhin vor rechtlichen Herausforderungen und Sanktionen. In einigen Mitgliedstaaten haben die Gerichte kürzlich Strafmaßnahmen blockiert oder aufgehoben – was verdeutlicht, dass es keine Straftat darstellt, Menschen in Seenot zu helfen, sondern eine völkerrechtliche Verpflichtung.
- Rechtsverletzungen an den Grenzen: Entlang der Routen über das östliche Mittelmeer, den Balkan und Belarus gibt es laut Berichten weiterhin umgehende Rückführungen, Gewalt und eingeschränkten Zugang zu Asyl. Ermittlungen zu Rechtsverletzungen an den Grenzen werden verzögert oder eingestellt, was den Eindruck der Straflosigkeit verstärkt.
- Vertriebene aus der Ukraine: Während die Europäische Kommission vorgeschlagen hat, den vorübergehenden Schutz bis März 2028 zu verlängern, bereiten sich die Mitgliedstaaten auf einen etwaigen Übergang zu nationalen Aufenthaltsregelungen vor. Bei einem solchen Übergang müssen angemessene Schutzmaßnahmen vorgesehen werden, damit schutzbedürftige Personen nicht in Rechtsunsicherheit geraten und ihr Zugang zu Rechten nicht eingeschränkt wird.
In dem zweiten Migrationsbulletin 2026 werden auch die wichtigsten politischen, rechtlichen und operativen Entwicklungen aufgeführt, die sich zwischen April und Juni 2026 auf die Grundrechte im Migrationskontext ausgewirkt haben.
Das neue Migrations- und Asylpaket ist am 12. Juni 2026 in Kraft getreten.Es verpflichtet die Mitgliedstaaten, unabhängige Mechanismen zur Überwachung der Grundrechte bei Grenzkontrollen und im Asylverfahren an der Grenze einzurichten.Die meisten Mitgliedstaaten haben ihre entsprechenden Maßnahmen u. a. aufgrund von Personal- und Ausbildungslücken noch nicht abgeschlossen.Die FRA hat eine einheitliche Überwachungsmethodik zur Verbesserung des Grundrechtsschutzes erarbeitet und erprobt diese derzeit gemeinsam mit mehreren Mitgliedstaaten.
Die Einführung des neuen Einreise-/Ausreisesystems der EU am 10. April 2026 hat zu administrativen Anforderungen und operativen Herausforderungen in den Mitgliedstaaten geführt.Dies wirkt sich auch auf die Reisenden aus: In einigen Ländern sind lange Wartezeiten in nicht dafür geeigneten Bereichen zu beobachten, worunter Kinder, Ältere, Schwangere und Menschen mit Behinderungen besonders leiden.
Eine weitere wichtige Entwicklung in diesem Zusammenhang war die im Mai 2026 vom Europarat angenommene Erklärung von Chișinău, in der die Herausforderungen im Zusammenhang mit der Migration angesprochen werden.In der Erklärung bekräftigten die Mitglieder des Europarates ihr Bekenntnis zur Europäischen Menschenrechtskonvention und ihre Unterstützung für die Unabhängigkeit des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.
Die vierteljährlichen Migrationsbulletins der FRA dienen der Europäischen Kommission als Grundlage für die Beurteilung der Migrationslage und der damit verbundenen Belastungen für die Mitgliedstaaten.