7
Juni
2012

Unfreiwillige Unterbringung und unfreiwillige Behandlung von Menschen mit psychischen Gesundheitsproblemen

Dieser Bericht analysiert das sich wandelnde Panorama der Rechtsvorschriften und macht auf der Grundlage einer in neun EU-Mitgliedstaaten durchgeführten Feldstudie zu den Erfahrungen von unfreiwillig untergebrachten und behandelten Menschen sowie anderen Akteurinnen und Akteuren deutlich, dass eine neuerliche Diskussion über das Thema Zwangseinweisung und Zwangsbehandlung in der EU erforderlich ist.

Die unfreiwillige Unterbringung und die unfreiwillige Behandlung von Menschen mit psychischen Gesundheitsproblemen wirken sich auf die grundlegendsten Rechte aus, darunter das Recht auf Freiheit und das Verbot der Folter. Strenge Schutzmaßnahmen auf Ebene der Vereinten Nationen sowie auf europäischer Ebene sollen übermäßige Eingriffe in diese Rechte beschränken. Der rechtliche Ansatz in diesem Bereich verzeichnet rasante Entwicklungen, nicht zuletzt aufgrund des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Behindertenrechtskonvention, BRK), dem die Europäische Union (EU) und 20 EU-Mitgliedstaaten beigetreten sind und das von allen Mitgliedstaaten unterzeichnet wurde. Die BRK ist viel mehr als nur eine Neufassung bestehender Rechte. Sie stellt eine Zeitenwende dar, einen Übergang von einem auf Wohltätigkeit begründeten Ansatz zu einem rechtsbasierten Ansatz, der durch Nichtdiskriminierung, Selbstbestimmtheit und sozialer Inklusion geprägt wird.