Unabhängige Überwachung durch nationale Menschenrechtsinstitutionen

Nationale Menschenrechtsinstitutionen und/oder Ombudsstellen spielen eine maßgebliche Rolle bei der unabhängigen Überwachung der Einhaltung von Kinderrechten und der Gesetze und Richtlinien zum Kinderschutz durch den Staat sowie bei der Überwachung der Fortschritte bei deren Umsetzung.

Unabhängige Menschenrechtsinstitutionen ergänzen wirksame staatliche Überwachungsstrukturen und Mechanismen der Rechenschaftspflicht.

Unabhängige nationale Menschenrechtsinstitutionen, die den Kinderschutz auf nationaler Ebene überwachen
EU-Mitgliedstaat
State
Ombudsstellen und Nationale Menschenrechtsinstitutionen
AT Österreichische Volksanwaltschaft (Volksanwaltschaft) - Österreichische nationale Menschenrechtsinstitution
Kinder- und Jugendanwaltschaft Wien(Funktionen auf regionaler Ebene, Wien)
BE Bürgerbeauftragter auf Bundesebene
Flämisches Büro des Kinderrechtsbeauftragten (Het Kinderrechtencommissariaat)
Generalbeauftragter für die Rechte des Kindes - Französische Gemeinschaft (Délégué Général aux droits de l’enfant)
Beobachtungsstelle für Kinder, Jugend und Jugendhilfe (Observatoire de l’Enfance, de la Jeunesse et de l’Aide à la Jeunesse) - French Community
Ombudsmann der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens
BG Bürgerbeauftragter der Republik Bulgarien (Омбудсман на Република България)
CY Kommissar für Kinderrechte (Επίτροπος προστασίας των δικαιωμάτων του παιδιού)
CZ Bürgerbeauftragter
DE Deutsches Institut für Menschenrechte (Deutsches Institut für Menschenrechte) - Deutsche nationale Menschenrechtsinstitution
DK Parlamentarischer Bürgerbeauftragter (Folketingets Ombudsmand) - Abteilung Kinder
EE Justizkanzler (Õiguskantsler) - unabhängige Überwachung des Kinderschutzsystems in seiner Funktion als Kinderschutzbeauftragter (Laste ombudsman)
EL Griechischer Bürgerbeauftragter (Συνήγορος του Πολίτη)
ES Spanischer Bürgerbeauftragter (Defensor del Pueblo)
Bürgerbeauftragter (autonome Regionen) - Defensor del Pueblo Andaluz (katalanischer Bürgerbeauftragter)  O Valedor do Pobo (Galizien)
Beobachtungsstelle für Kinder (Observatorio de la Infancia) - dem Gesundheitsministerium unterstellt
FI Kinderschutzbeauftragter (Lapsiasiavaltuutett) - wird mit Unterstützung des von der Regierung eingesetzten beratenden Ausschusses für Kinder tätig
Parlamentarischer Bürgerbeauftragter (Riksdags justitieombudsman) und Justizkanzler (oikeuskansleri/justitiekansler)
FR Nationaler Menschenrechtsbeirat (NCHRC) (Commission nationale consultative des droits de l’homme, CNCDH)
Ombudsperson (Défenseur des droits)
HR Kinderschutzbeauftragter (Pravobranitelj za djecu)
HU Büro des Kommissars für Grundrechte (Bürgerbeauftragter) (Alapvető Jogok Biztosának Hivatala)
IE Kinderschutzbeauftragter
IT Beauftragter für Kinder und Jugendliche (Istituzione dell'Autorita' garante per l'infanzia e l'adolescenza)
LT Kinderrechtsbeauftragter (Vaiko teisių apsaugos kontrolierius)
LU Ombudsrat für Kinderrechte (Comité luxembourgeois des droits de l'enfant, appelé "Ombuds-Comité fir d'Rechter vum Kand" ORK)
LV Büro des Bürgerbeauftragten – Abteilung Kinderrechte (Latvijas Republikas tiesībsargs)
MT Kinderkommissar (Kummissarju għat-Tfal )
NL Kinderbeauftragter ( de Kinderombudsman)
PL Kinderrechtsbeauftragter (o Rzeczniku Praw Dziecka)
PT Bürgerbeauftragter (Provedor de Justiça) / Anlaufstelle für Kinder, ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen (Núcleo da Criança, do Idoso e da Pessoa com Deficiência)
RO Abteilung innerhalb des Büros des Nationalen Bürgerbeauftragten (Avocatul Poporului) die auf die Rechte des Kindes spezialisiert ist
SE Kinderbeauftragter (Barnombudsmannen)
SI Menschenrechtsbeauftragter (Varuh človekovih pravic)
SK Amt des Bürgerbeauftragten (Varuh človekovih pravic)
UK Büro des Kinderkommissars (OCC) - einer für jedes der vier Länder im Vereinigten Königreich

Quelle: FRA, 2014

Die wichtigsten Ergebnisse

  • Kinderbeauftragten besitzen möglicherweise nicht genügend personelle und finanzielle Ressourcen, um die Leistungsfähigkeit nationaler Kinderschutzsysteme systematisch und wirksam überwachen zu können.
  • Sehr häufig überwachen nationale Menschenrechtsinstitutionen und Ombudsstellen die Kinderschutzsysteme und -einrichtungen nicht systematisch, sondern reagieren nur auf Anträge und Beschwerden von Einzelpersonen, die bei ihnen eingereicht werden.
  • In vielen EU-Mitgliedstaaten sind Ombudsstellen und/oder nationale Menschenrechtsinstitutionen die einzige unabhängige Stelle, die für die Überwachung der Rechte von Kindern und der Kinderschutzsysteme zuständig ist.