Besondere gesetzliche Verpflichtungen für Nicht-Fachkräfte und Personen, die nicht mit Kindern arbeiten, Fälle von Kindesmissbrauch, Vernachlässigung und Gewalt zu melden

In integrierten Kinderschutzsystemen sollte der Schwerpunkt auf der primären Prävention und der Entwicklung von Basisdiensten für Kinder und Familien liegen. Die Identifizierungs-, Melde- und Verweisungsverfahren im Fall schutzbedürftiger Kinder sind daher auch für Personen wichtig, die nicht mit Kindern arbeiten.

Besondere gesetzliche Verpflichtungen für Nicht-Fachkräfte und Personen, die nicht mit Kindern arbeiten, Fälle von Kindesmissbrauch, Vernachlässigung und Gewalt zu melden (diese Karte sollte zusammen mit der Karte zu den entsprechenden Vorschriften für Fachkräfte gelesen werden)

 
 

Note: 
For the United Kingdom, specific provisions assigning reporting obligations to civilians exist in Northern Ireland.

Quelle: FRA, 2014

  Ja, es gibt besondere Bestimmungen, wonach Nicht-Fachkräfte und Personen, die nicht mit Kindern arbeiten, eine Meldepflicht haben
  Nein, es gibt keine besondere Bestimmungen über eine gesetzliche Meldepflicht für Nicht-Fachkräfte und Personen, die nicht mit Kindern arbeiten

Die wichtigsten Ergebnisse

  • In mehr als der Hälfte der EU-Mitgliedstaaten besteht eine besondere Meldepflicht für Nicht-Fachkräfte und Personen, die nicht mit Kindern arbeiten.

In 15 EU-Mitgliedstaaten (Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Portugal, Schweden, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik und Zypern) gelten Bestimmungen, die eine besondere Meldepflicht für Nicht-Fachkräfte und Personen, die nicht mit Kindern arbeiten, vorsehen, Fälle von Kindesmissbrauch, Vernachlässigung und/oder Ausbeutung zu melden, die in den Geltungsbereich der nationalen Kinderschutzsysteme fallen.

In vielen Mitgliedstaaten ohne besondere Bestimmungen gelten allgemeine Bestimmungen, wonach alle BürgerInnen verpflichtet sind, eine Straftat gemäß den nationalen Rechtsvorschriften zu melden. In diesen Fällen besteht allerdings keine besondere Verpflichtung, ein gefährdetes Kind oder einen mutmaßlichen Fall von Missbrauch zu melden.