Besondere gesetzliche Verpflichtungen für Nicht-Fachkräfte und Personen, die nicht mit Kindern arbeiten, Fälle von Kindesmissbrauch, Vernachlässigung und Gewalt zu melden (diese Karte sollte zusammen mit der Karte zu den entsprechenden Vorschriften für Fachkräfte gelesen werden)
Note: For the United Kingdom, specific provisions assigning reporting obligations to civilians exist in Northern Ireland.
Quelle: FRA, 2014
In 15 EU-Mitgliedstaaten (Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Portugal, Schweden, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik und Zypern) gelten Bestimmungen, die eine besondere Meldepflicht für Nicht-Fachkräfte und Personen, die nicht mit Kindern arbeiten, vorsehen, Fälle von Kindesmissbrauch, Vernachlässigung und/oder Ausbeutung zu melden, die in den Geltungsbereich der nationalen Kinderschutzsysteme fallen.
In vielen Mitgliedstaaten ohne besondere Bestimmungen gelten allgemeine Bestimmungen, wonach alle BürgerInnen verpflichtet sind, eine Straftat gemäß den nationalen Rechtsvorschriften zu melden. In diesen Fällen besteht allerdings keine besondere Verpflichtung, ein gefährdetes Kind oder einen mutmaßlichen Fall von Missbrauch zu melden.