Press Release

Haftbedingungen im Strafvollzug: Werden die Rechte der Häftlinge gewahrt?

Laut einem neuen Bericht der Agentur für Grundrechte (FRA) verletzen in Haftanstalten Überbelegung, mangelhafte Hygiene und unzureichender Aufenthalt außerhalb der Zellen die Rechte von Häftlinge und gefährden ihre Rehabilitation. Der Bericht und eine dazugehörige Datenbank unterstützen Gerichte, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in grenzübergreifenden Fällen zu beurteilen, ob mangelhafte Haftbedingungen vorliegen.

„Die internationalen und auf EU-Ebene geltenden Regeln für Haftanstalten verlangen eindeutig, dass Häftlinge menschenwürdig behandelt werden“, erklärt der Direktor der FRA, Michael O’Flaherty. „Die Haftbedingungen sind oft erniedrigend. Die EU-Mitgliedstaaten müssen den respektvollen Umgang mit den Häftlingen sicherstellen, um deren Chancen auf Rehabilitation zu verbessern.“

In ihrem Bericht „Criminal detention conditions in the European Union: rules and reality“ (Haftbedingungen im Strafvollzug in der Europäischen Union: Vorschriften und Realität) erläutert die FRA eine Reihe von Mindeststandards, die auf internationaler und europäischer Ebene gelten, und ihre mögliche Umsetzung in nationales Recht. Darüber hinaus wird aufgezeigt, wie diese Vorschriften in der Praxis angewandt werden. Der Schwerpunkt liegt dabei auf fünf Kernaspekten:

  • Zellengröße: Aufgrund von Überbelegung stehen den Häftlingen häufig statt der empfohlenen Fläche von mindestens 4 m2 weniger als 3 m2 zur Verfügung.
  • Aufenthalt außerhalb der Zelle: Nicht in allen Mitgliedstaaten gibt es Vorschriften darüber, wieviel Zeit die Häftlinge außerhalb ihrer Zelle verbringen dürfen. In einigen Fällen verlassen die Häftlinge ihre Zelle jeden Tag nur für eine Stunde, was insbesondere in überbelegten Haftanstalten nicht ausreicht.
  • Hygiene: Verschmutzte Haftanstalten, in denen die Häftlinge nur eingeschränkten Zugang zu Sanitäranlagen haben, stellen einen Verstoß gegen internationales und nationales Recht dar, wenngleich hier schrittweise Verbesserungen zu beobachten sind.
  • Medizinische Versorgung: Obwohl Häftlinge die gleiche medizinische Versorgung wie die Allgemeinbevölkerung erhalten sollten, kommt es wegen Personalmangels häufig zu Verzögerungen. Darüber hinaus ist die Privatsphäre bei den Untersuchungen nicht gewährleistet.
  • Gewalt: Tätliche Auseinandersetzungen, sexuelle Gewalt und Mobbing unter den Häftlingen sind in vielen Mitgliedstaaten an der Tagesordnung, obwohl die Staaten zum Schutz der Häftlinge verpflichtet sind.

Diese Erkenntnisse bieten Richterinnen und Richtern und anderen Angehörigen der Rechtsberufe Orientierungshilfen bei der Beurteilung, ob Häftlinge Gefahr laufen, unmenschlich und erniedrigend behandelt zu werden, was einen Verstoß gegen ihre Grundrechte darstellt.

Besonders hilfreich ist dies bei Entscheidungen in grenzübergreifenden Fällen, etwa wenn Mitgliedstaaten einen Europäischen Haftbefehl erlassen.

Zur Ergänzung dieses Berichts stellt die FRA ihre neue Online-Datenbank zum Strafvollzug bereit. Diese Datenbank beinhaltet die nationalen Standards und Rechtsvorschriften sowie Beobachtungsberichte aus der gesamten EU zu den Haftbedingungen.

Die FRA stützt sich auf Berichte nationaler Beobachtungsgremien und auf im Rahmen früherer Forschungsarbeiten geführte Gespräche, um die großen Unterschiede zwischen den Haftbedingungen in den einzelnen Mitgliedstaaten zu verdeutlichen.

Die Europäische Kommission hatte die FRA ersucht, Informationen über die Haftbedingungen und deren Beobachtung in allen EU-Mitgliedstaaten zusammenzustellen, um die Justizbehörden bei Entscheidungen über die Überstellung von Strafgefangenen in andere EU-Mitgliedstaaten zu unterstützen.

Weitere Informationen erhalten Sie unter: media@fra.europa.eu / Tel.: +43 1 580 30 642