Die neuen „Leitlinien für unabhängige nationale Überwachungsmechanismen“ bieten ausführliche Informationen darüber, wie Indikatoren entwickelt und verwendet werden können, um die Fortschritte bei der Umsetzung des Übereinkommens zu messen.
Es wird aufgezeigt, was zu überwachen ist, wie dies zu tun ist und wie Datenlücken zu schließen sind. Außerdem werden Beispiele für bestehende Praktiken angeführt, die anderen Ländern als Vorbild dienen können.
Alle EU-Länder und die EU selbst ratifizierten das Übereinkommen.
Die Konvention ist das erste verbindliche internationale Menschenrechtsinstrument, das speziell auf Menschen mit Behinderungen eingeht. Ziel ist es, die Rechte aller Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten.
In diesem Zusammenhang stimmt jedes Land, das die Konvention ratifiziert, der Einrichtung von Gremien zu, die überwachen, wie die Rechte von Menschen mit Behinderungen in diesem Land geachtet und gefördert werden.
Die FRA unterstützt die Überwachung der Umsetzung der Konvention auf EU-Ebene. Dies geschieht gemeinsam mit dem Europäischen Parlament, dem Europäischen Bürgerbeauftragten und dem Europäischen Behindertenforum im EU-Rahmen für die UN-Behindertenrechtskonvention.